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Wirtschaftsministerium plant Turbo für Wasserstoffprojekte

Berlin (energate) - Der Bau von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Wasserstoff soll künftig im überragendem öffentlichen Interesse liegen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Mit dieser Einstufung können Genehmigungsverfahren deutlich schneller erfolgen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits für den Ausbau erneuerbarer Energien oder von Energieleitungen. Für den Bereich Wasserstoff hatte die Bundesregierung ein analoges Vorgehen mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie 2023 angekündigt und nun einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Er liegt der Redaktion vor.

 

Die Einstufung als im öffentlichen Interesse und der Wahrung der öffentlichen Sicherheit dienend soll demnach dazu führen, "dass das besonders hohe Gewicht des Hochlaufs der nationalen Wasserstoffwirtschaft berücksichtigt werden muss". In der Praxis bekommt das Thema damit zwischen Gütern wie Natur- oder Denkmalschutz eine herausgehobene Stellung, die sich laut Entwurf nur in Ausnahmefällen überwinden lässt. Diese Priorisierung soll allerdings nicht gelten, sofern Belange der öffentlichen Wasserversorgung betroffen sind.

 

Die Wirkung des Gesetzes umfasst den Bau von Elektrolyseuren an Land, Wasserstoffspeichern, Wasserstoffimportterminals, aber auch Anlagen zur Anlandung von Ammoniak oder verflüssigtem Wasserstoff. Eingeschlossen sind auch Verdichter für Wasserstoffleitungen. Wichtig: Auch in Planung befindliche Vorhaben können profitieren, wenn das Gesetz in Kraft ist.

 

Elektrolyseure: Vorgaben für Grünstromnutzung

 

Für Elektrolyseure sind dabei verschlankte Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgesehen, die Vorprüfung entfällt bei Anlagen bis 5 MW sogar komplett. Dabei gilt die Vorgabe, dass die Anlagen entweder mit Erneuerbaren-Erzeugern verbunden oder aber bis Ende 2029 80 Prozent Grünstrom beziehen müssen. Ausdrücklich weist das Wirtschaftsministerium darauf hin, dass das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz "keine Vorfestlegung für geeignete Standorte" vornimmt. Hintergrund dürfte die jüngste Debatte zwischen Nord- und Südländern um Elektrolysestandorte sein.

 

Verfahren nur digital

 

Das Plus an Geschwindigkeit in den Genehmigungsverfahren soll die Digitalisierung bringen. Antragsstellende müssen laut Entwurf Unterlagen digital einreichen, auch behördliche Stellungnahmen erfolgen auf digitalem Weg. Erörterungstermine sind als Online- oder Telefonkonferenz vorgesehen. Der Entwurf setzt den Ämtern zudem Fristen: Sie müssen Unterlagen innerhalb von einem Monat auf Vollständigkeit prüfen. Landen Verfahren vor Gericht, ist eine Instanzenverkürzung vorgesehen.

 

Kabinett soll schnell verabschieden

 

"Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz schaffen wir dafür eine Grundvoraussetzung: schnelle und unbürokratische Planungs- und Genehmigungsprozesse - ein wichtiger Beitrag, um die ambitionierten Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie erreichen zu können", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zur Einleitung der Länder- und Verbändeanhörung. In Deutschland stünden wichtige Investitionen in die deutsche Wasserstoffwirtschaft an. Habeck strebt daher eine schnelle Verabschiedung im Kabinett an, allerdings ist das Gesetz innerhalb der Koalition noch nicht geeint. Noch schuldig bleibt das Wirtschaftsministerium bisher die ebenfalls angekündigte Wasserstoffimportstrategie. Zuletzt hatte es geheißen, diese solle in diesem Frühjahr vorliegen. /kw

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