Unsere Stromkundschaft schätzt unsere sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen und unseren unschlagbaren Service. Darüber hinaus werden alle 20.000 Haushaltskundinnen und -kunden mit Ökostrom aus 100 % regenerativen Energien versorgt – und das ganz ohne Aufschlag.
- 100 % Ökostrom aus regenerativen Energien ohne Aufschlag
- Schneller 24-Stunden-Service vor Ort
- Kostengünstige und wettbewerbsfähigen Strompreise
- Sichere und verlässliche Stromversorgung
Für das Netzgebiet Monheim am Rhein
Unsere Stromtarife im Überblick
Häufige Fragen zum Thema Strom
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um das Thema Strom.
Kennzeichnung der Stromlieferungen 2023
Smart Meter
Smart Meter, Smart Meter Gateway, moderne Messeinrichtung – Begriffe, die eine wesentliche Rolle bei der Energiewende spielen: Intelligente Messsysteme (iMSys) können Stromverbrauch und -erzeugung aufeinander abstimmen, etwa indem große Verbraucher genau dann eingeschaltet werden, wenn viel Strom günstig verfügbar ist. So werden bis zu 30 Prozent Stromkosten gespart – und das Netz gleichmäßiger ausgelastet.
Häufige Fragen zum Smart Meter
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema Smart Meter.
Hier finden Sie die Preisobergrenzen für Smart Meter.
Hilfe bei Zahlungsproblemen
Prävention durch Information
Wir, die MEGA GmbH, liefern unserer Kundschaft zu jeder Zeit, rund um die Uhr, pünktlich und zuverlässig Energie. Bei der Energielieferung treten wir für unsere Kundschaft in Vorleistung und erwarten daher die pünktliche Zahlung von Rechnungen und Abschlägen.
Falls Sie einmal den vereinbarten Zahlungstermin nicht einhalten können, wenden Sie sich umgehend an unser Forderungsmanagement. Nur dann haben wir die Möglichkeit, mit Ihnen eine geeignete Lösung zu suchen. Gemeinsam erarbeiten wir gerne individuelle Raten und Zahlpläne, um gezielt Ihre offenen Posten auszugleichen.
Eine zusätzliche Hilfe ist unser enger Kontakt mit sozialen Einrichtungen und der Stadt Monheim am Rhein. Warten Sie also nicht erst die kostenpflichtigen Mahnungen ab und nehmen Sie umgehend Kontakt mit der MEGA auf, bzw. wenden Sie sich direkt an folgende Stellen:
1. Zur Vermeidung der Sperrung stehen Ihnen insbesondere die folgenden Möglichkeiten offen: Die Verbraucherzentralen beraten kostenfrei in Fällen, in denen die Energie gesperrt werden soll.
Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Langenfeld
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Telefon: 02173 849250-1
Telefax: 02173 849250-8
2. Wenden Sie sich an das Jobcenter beziehungsweise das Sozialamt. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen.
Jobcenter Langenfeld
Bahnhofstr. 43
40764 Langenfeld
Telefon: 02104 14163-0
E-Mail: jobcenter-me-aktiv@jobcenter-ge.de
Amt für Ordnung und Soziales
Alte Schulstraße 32
40789 Monheim am Rhein
Telefon: 02173 951-0
E-Mail: ordnungsoziales@monheim.de
3. Auch Sozialberatungen bieten in Krisensituationen Unterstützung an. Dort wird Ihnen insbesondere bei der Antragstellung zu Sozialleistungsansprüchen geholfen.
beratungsCentrum e.V.
Friedenauer Str. 17c
40789 Monheim am Rhein
Telefon: 02173 2042000
E-Mail: info@beratungscentrum.org
Internet: www.beratungscentrum-monheim.de
Sperrankündigung / Inkasso – sofort handeln
Bei Erhalt der Sperrankündigung mit einem festgelegten Termin zur Einstellung der Energielieferung ist es schon fast zu spät.
Spätestens jetzt sollten Sie keine Zeit mehr verlieren und sofort handeln. Dazu bieten wir Ihnen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten an:
- Zahlung der Gesamtsumme in bar im Forderungsmanagement bis zum Tag der angekündigten Sperrung. Melden Sie sich dazu bitte an der Information im Kunden-Center.
- Zahlung per Überweisung auf eines unserer Konten (ausschlaggebend ist der tatsächliche Geldeingang bei der MEGA) Die Bearbeitungsdauer von SEPA-Überweisungen kann bis zu drei Werktagen beanspruchen.
- Sollte es wirklich gravierende Gründe geben, die Gesundheit und Leben des Schuldners beeinträchtigen könnten. Beispielsweise dann, wenn elektrische Geräte benötigt werden, die für die Gesundheit unentbehrlich sind (z.B. Beatmungsgeräte). Oder sonstige Nachweise, dass durch eine Abschaltung der Energie gravierende gesundheitliche Folgen drohen, dann informieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch.
Vertrieb-Privatkunden, Forderungsmanagement
02173 9520-456
debitoren@mega-monheim.de
Um eine Einstellung der Energielieferung abzuwenden müssen sie eine Abwendungserklärung abschließen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit dem Forderungsmanagement der MEGA. Zu diesem Zeitpunkt sind Ihnen durch das Inkassoverfahren bereits zusätzliche Kosten entstanden.
Abwendungsvereinbarung Grundversorgung
Antwortformular für die Anforderung der Abwendungsvereinbarung
Wiederaufnahme der Energielieferung
Voraussetzung für die Entsperrung Ihrer Abnahmestelle ist die komplette Zahlung unserer offenen Forderungen. Dazu zählen auch Außenstände aus ehemaligen Lieferungen sowie die angefallenen Kosten für die Sperrung und Wiederinbetriebnahme Ihrer Messeinrichtung. Eine Wiederaufnahme der Energielieferung ist nach vorheriger Absprache mit uns zu folgenden Regelzeiten möglich:
Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 16.45 Uhr
Einzahlungen für die Wiederaufnahme der Lieferung am selben Tag müssen bis 14.45 Uhr erfolgen, ansonsten erfolgt die Öffnung im Laufe des nächsten Werktages. Der Entsperrungsauftrag muss bis 15 Uhr unserem Techniker vorliegen.
Freitag von 9 Uhr bis 12.30 Uhr
Einzahlungen müssen bis 11 Uhr erfolgen, damit noch am selben Tag geöffnet werden kann, ansonsten erfolgt die Öffnung am folgenden Werktag.
Preise der MEGA
- Mahnung 3,00 Euro*
- Sperrmahnung 3,00 Euro*
- Inkassokosten 15,00 Euro*
- Sperrung & Wiederinbetriebnahme je 20,00 Euro*
Außerhalb der Regelzeiten je 41,00 Euro*
In den vorgenannten Beträgen, mit Ausnahme der Kosten in Folge von Zahlungsverzug (z.B. Mahnung, Zahlungseinzug durch einen Beauftragten, Unterbrechung der Versorgung) ist die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe derzeit 19% enthalten.
*Nicht steuerbare Umsätze. Es ist keine Umsatzsteuer enthalten.
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO₂KostAufG)
Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft getreten.