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Verlängerung der KWK-Förderung wird greifbar

Berlin (energate) - Die KWK-Förderung geht voraussichtlich in die Verlängerung. "2028 ist auf jeden Fall drin“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Markus Hümpfer zu energate - 2030 "nicht ausgeschlossen". Auch aus den anderen beiden Ampelfraktionen kommen inzwischen Signale oder immerhin kein Dementi, dass das Bundeswirtschaftsministerium zumindest an einem "KWKG light" - also ohne große inhaltliche Reformen - arbeitet.

 

Omnibusverfahren wahrscheinlich

 

Die Anlagen- und Wärmenetzbetreiber warten seit vielen Monaten auf gute Nachrichten und Gewissheit, ob und wie viel Fördergelder ab dem Jahr 2027 noch fließen dürfen. Denn am Stichtag 31. Dezember 2026 endet die aktuelle Fassung des Gesetzes, zu dem bisher immer noch die EU-Kommission als Wettbewerbshüter das letzte Wort hat. Fest steht, betonte der SPD-Abgeordnete, dass die KWKG-Verlängerung im Omnibusverfahren durch das Parlament gehen und "spätestens Anfang 2025" durch sein sollte. An welches Energiegesetz das Vorhaben drangehängt wird, sei indes noch offen.

 

Der Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) Claus-Heinrich Stahl plädierte im Gespräch mit energate dafür, das EnWG dazu zu nutzen, weil dies mit großer Wahrscheinlichkeit als einziges noch bis zum Jahresende durch das Parlament gehe. "Der Branche fehlt andernfalls schon nächstes Jahr die Sicherheit für dringend erforderliche Investitionen", sagte Stahl. Hümpfer dagegen hält dies für eher ungeeignet, da sonst das Gesetzespakt zu umfassend werde. Ziel sei jedenfalls, dass ab 2028 die KWK-Förderung mit dem Kapazitätsmechanismus "in Einklang gebracht wird". Dieser soll ab 2028 den Bau von zentralen Kraftwerken, aber auch von dezentralen Technologien anreizen. Hümpfer schloss auch eine KWKG-Verlängerung bis zum Jahr 2030 nicht aus, die sich die Branche sehnsüchtig wünscht.

 

BKWK: Zwei Jahre sind zu knapp

 

Denn spätestens die Teilnahme an der Dezember-Ausschreibung des Jahres 2026 werde sonst kritisch. Den Unternehmen renne die Zeit weg, warnte BKWK-Präsident Stahl. Kleinere Anlagen würden dann zwar die Inbetriebnahme bis Ende 2028 pünktlich schaffen können. Aber bereits im mittleren Segment brauche es längere Vorlaufzeiten, insbesondere wenn der Ausbau eines Netzes für die benötigten Wärmemengen erforderlich sei. Die Hersteller der KWK-Anlagen seien gut beschäftigt, berichtete Stahl, die Produktion für etwa anderthalb Jahre ausgelastet. In seinen Augen ist die Politik jetzt dringend am Zug. Kommt es im schlimmsten Fall zu keiner Verlängerung, dann würde die Förderung der Wärmenetze innerhalb des KWKG offiziell am 31. Dezember 2026 enden. Das hätten die Verantwortlichen nicht ausreichend auf dem Radar, so der BKWK-Präsident.

 

Eigentliches Ziel: große Reform

 

Der Grund für die lange Hängepartie ist nicht nur bei KWK-Skeptikern in Berlin zu suchen, sondern stärker noch in Brüssel. Das aktuelle KWKG ist lediglich bis Ende 2026 beihilferechtlich genehmigt. Die EU sieht durch die deutsche Regelung eine Wettbewerbsverzerrung, bei der fossil betriebene Anlagen das Stromnetz verstopfen. Bereits seit Jahren streitet sich die Kommission mit Deutschland, ob die KWK-Förderung, deren Kosten über eine Umlage auf die Stromkunden gewälzt werden, eine Beihilfe ist oder nicht.

 

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) stellte sich im Januar 2024 auf die deutsche Seite und löste damit Jubelstürme in der Energiebranche aus. Endlich könne Berlin an einer großen Reform des KWKG arbeiten, ohne dass sich Brüssel einmischen darf. Politikerinnen und Politiker, die wegen ihrer energiepolitischen Einstellung KWK-Anlagen ohnehin nicht leiden können, hätten damit auch keine Ausrede mehr, sich hinter Brüssel zu verstecken, hieß es hinter vorgehaltener Hand. Auf der Wunschliste steht nämlich ein KWKG 2.0, bei dem nicht nur die Arbeit, sondern auch die Leistung der Anlagen honoriert wird. Wegen der stark zunehmenden Solar- und Windstromeinspeisungen gehen die lukrativen Betriebsstunden für gasbetriebene KWK-Anlagen zurück. Die EU-Kommission ging aber in Berufung gegen das Urteil, sodass eine zeitnahe große Reform des Gesetzes eher unwahrscheinlich ist. /mt/ck

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