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Verbraucherschützer: Fernwärmepreise müssen sich ändern

Berlin (energate) - Verbraucherschützer fordern ein neues Wärmenetzregister und eine Novelle der Fernwärmeverordnung AVB für den Monopolmarkt. "Insbesondere durch den anstehenden Ausbau der Netze werden immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Frage stehen, ob sie sich anschließen sollen", gab Florian Munder, Referent der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) im Rahmen der digitalen "Berliner Energietage" zu Bedenken. Die Datenqualität sei bisher eher schlecht und die Preise deutlich höher als vor Beginn der Krise, was auch eine neue Stichprobe von 31 deutschen Wärmenetzen zeige.

 

17 bis 20 Cent/kWh

 

In jedem Bundesland (außer Bremen) untersucht der VZBV seit Anfang 2023 das größte Netz der einwohnerstärksten Stadt sowie ein möglichst kleines Netz. Der Preis in den großen liegt durchschnittlich bei 17 Cent/kWh, bei den kleineren sind es mit 20 Cent/kWh nochmals mehr, wobei hier auch die Preisunterschiede weiter auseinandergehen. Zur Erinnerung: In der Energiekrise waren dank Preisbremsen die Preise bei 9,5 Cent/kWh gedeckelt. Und bei Wärmenetzen habe man anders als beim Erdgas eben nicht die Möglichkeit, nach Ende der Preisbremsen in einen besonders günstigen Neuvertrag zu wechseln, betonte Munder.

 

Für die Verbraucherschützer ist es daher wichtig, dass ohnehin vorliegende Daten und alle neuen, die bei der künftigen Wärmeplanung gesammelt werden, an einer zentralen Stelle gebündelt werden. Nur so erhalte der Verbraucher eine solide Basis zu entscheiden, ob er ans Netz gehen oder sich lieber selbst um eine dezentrale Lösung kümmern sollte.

 

Fernwärmeverordnung muss sich ändern

 

Ebenso wie der VZBV machte sich auch Anna Wolff vom Deutschen Mieterbund für mehr Transparenz und eine Modernisierung der geltenden AVBFernwärme stark. Durch die Verwendung der Preisgleitklauseln hatten die Mieter 2023 hohe Preissteigerungen zu verkraften, weil die hohen kurzfristigen Erdgashandelspreise in die Preisberechnung voll eingingen. Die Systematik aus dem Jahr 1980 sei inzwischen aus der Zeit gefallen und gehöre dringend modernisiert, sagte Wolff.

 

Neben dem Kostenelement in der umstrittenen Preisberechnungsformel müsse der zweite Teil, das "Marktelement" preisdämpfend wirken. Dies unterstützte auch Dirk Legler von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther. "Bei einer Anrechnung von 50:50 sind Sie auf der rechtssicheren Seite", empfahl er auf der Tagung. Somit könnte in der Theorie der Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamtes, der den gesamten Markt widerspiegelt, die Preise senken. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seinen bisherigen Urteilen zur Fernwärme eine Abweichung von dem Prinzip der Gleichrangigkeit des Kosten- und Marktelements zumindest in Fällen einer "Angemessenheit" erlaubt. Was das konkret bedeutet, ließ das Gericht aber offen, bedauerte Legler, der von einem "Hintertürchen" für die Fernwärmebranche sprach.

 

Vermieter haben zumindest leise Zweifel

 

Auch die Sicht der Vermieter kam in der Podiumsdiskussion zur Sprache. Iris Vogler vom Verband Deutsche Wohnungswirtschaft berichtete, dass das Grundvertrauen in die Fernwärme seit Beginn der steigenden Gaspreise schon vor dem Beginn des Ukrainekrieges "leichte Stiche" erhalten habe. "Ärger in Einzelfällen hat es auch schon vorher gegeben, wenn Preise nicht gepasst haben", so Vogler. Jetzt sei die Lage mit den flächendeckenden Preiserhöhungen indes eine andere. Zu denken geben dem Verband auch die Aussagen aus der Fernwärmebranche, dass sie zwar alle Konzepte zur grünen Fernwärme planen, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze aber wohl bei Weitem nicht ausreichen werde. Vogler glaubt, dass trotzdem die Fernwärme eine größere Rolle spielen wird, sich die Gesellschaft aber "ehrlich machen müsse", dass ein warmes Haus mit warmen Wasser teurer werden wird. /mt

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