Smatrics beteiligt sich an Ladepark und fordert Änderungen im ElWG
Wien (energate) - Die beiden Unternehmen Smatrics und Solarcap kooperieren bei einem großen Ladepark in Österreich. Das Areal im oberösterreichischen Meggenhofen an der Autobahn A8 verfügt über insgesamt 75 Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 400 kW. Smatrics betreibt vor Ort als Servicepartner insgesamt 13 Ladesäulen, teilte das Unternehmen mit. Das Leistungsangebot von Smatrics umfasst dabei die Beratung, Projektierung sowie den technischen Betrieb inklusive 24-Stunden-Hotline. "Wir können mit unseren Leistungen die gesamte e-mobile Wertschöpfungskette abdecken und damit unseren Kundinnen und Kunden sowohl ein Full-Service als auch modulare Einzelleistungen anbieten", sagte Smatrics-CEO Hauke Hinrichs.
Durch die Partnerschaft mit Smatrics sei es möglich, den Ladepark mit umfangreichen Services für Fahrerinnen und Fahrer auszustatten, erklärte Peter Limberger, Geschäftsführer der oberösterreichischen E-Mobilitätsfirma Solarcap. Smatrics stelle den reibungslosen und wirtschaftlichen Betrieb der Ladeinfrastruktur sicher, so Limberger. Der Ladepark wurde im Dezember des Vorjahres eröffnet. Mittels Roaming-Funktion der Smatrics-Ladekarte haben Kundinnen und Kunden Zugang zu rund 16.000 öffentlichen Ladepunkten in Österreich. Laut dem Unternehmen entspricht dies einer Abdeckung von circa 90 Prozent.
Änderung im ElWG gefordert
Mit Blick auf die Bundespolitik bemängelte Smatrics zuletzt unklare Definitionen im Entwurf des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG). Diese könnten zum "Bremsklotz" für die E-Mobilität in Österreich werden, so das Unternehmen. So sieht das Gesetz etwa Ladeinfrastrukturbetreiber als Endkunden an. Durch diese Regelung würden zwar bürokratische Hürden für die Unternehmen abgebaut, das gelte aber nicht für jeden Bereich der E-Mobilität. Auch das Zurverfügungstellen von Strom durch Besitzerinnen und Besitzer von Verbrauchsanlagen an Ladeinfrastrukturbetreiber müsse mitberücksichtigt werden, betonte Smatrics.
Andernfalls würden sich Anlagenbesitzerinnen und -besitzer aus der Errichtung von Ladestationen zurückziehen, befürchtet das Unternehmen. Zudem spricht sich Smatrics gegen die Definition von E-Ladestationen in Kombination mit E-Fahrzeugen als Energiespeicheranlagen aus. Zum einen sei diese Definition im ElWG sachlich falsch. Zum anderen dürften Netzbetreiber, die sowohl Ladeinfrastruktur als auch E-Fahrzeuge besitzen, derzeit nur unter bestimmten Umständen Energiespeicheranlagen betreiben, erklärte Smatrics.
Auch wünscht sich das Unternehmen eine Verkürzung der im Gesetz vorgesehenen Bearbeitungszeit von Anträgen und Netzzugängen. Zudem brauche es eine Entflechtung von E-Mobilitätsunternehmen und Netzbetreibern, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Dieser Punkt müsse im ElWG ebenfalls berücksichtigt werden, betonte Smatrics. /af