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Prüfrahmen für Antikollisionssysteme

Timmaspe/Kiel (energate) - Schleswig-Holstein hat einen Prüfrahmen für Antikollisionssysteme für Windkraftanlagen veröffentlicht. Damit ist es das erste Bundesland, das einen solchen Prüfrahmen hat. Dieser definiert die Mindestanforderungen an Entwicklung, Validierung und Prüfung von Antikollisionssystemen.

 

Die Systeme sollen den Natur- und Artenschutz verbessern, Pflicht sind sie jedoch nicht und kommen nur dort zum Einsatz "wo Konflikte mit Vogelschutzbelangen bestehen und vermieden werden müssen", so eine Sprecherin des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums auf Nachfrage von energate. "Antikollisionssysteme bringen den Ausbau der Windenergie und den Schutz von Großvögeln noch besser in Einklang", so Schleswig-Holsteins Naturschutzminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Dadurch werden vor allem Arten wie Rotmilan und Seeadler vor den Windrädern geschützt. Auch die Genehmigungsverfahren von Windanlagen sollen dadurch vereinheitlicht und beschleunigt werden.

 

KI-basierte Systeme zum Schutz

 

Das Landesamt für Umwelt hat bereits Systeme von drei verschiedenen Herstellern erfolgreich geprüft. Mittels eines kamerabasierten Systems werden die Vögel von den Systemen erfasst. Dabei sind die Systeme auf bestimmte, in der Region vorkommende Vogelarten spezialisiert. Sobald sich ein kollisionsgefährdeter Vogel dem Windrad nähert und im Detektionsbereich des Systems erscheint, wird ein Abschaltsignal an die Anlage gesendet. Die Windanlage wird dementsprechend abgeregelt und startet in notwendigen Fällen anschließend den Trudelbetrieb. Dieser bezweckt, dass das Windrad lediglich noch so viel Strom erzeugt, dass es seinen Eigenverbrauch deckt und nicht den Strom aus dem Netz beansprucht. "Digitale Technologien und künstliche Intelligenz bieten im Umweltschutz große Chancen und dies ist dafür ein gutes Beispiel", sagte Goldschmidt.

 

Prüfrahmen wird für Bundesnaturschutzgesetz aufbereitet

 

Ein interdisziplinärer Arbeitskreis bereitet die Prüfrahmen in Bezug auf die Genehmigungen von Windenergieanlagen für das Bundesnaturschutzgesetz auf. Dafür arbeitet das schleswig-holsteinische Landesamt für Umwelt mit dem Tüv Nord und verschiedenen Verbänden zusammen. Für die Herstellerfirmen wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 für die Weiterentwicklung ihrer Systeme eingeräumt. "Bereits bestehende Windenergieanlagen müssen nicht nachgerüstet werden", hieß es aus dem Umweltministerium. /hp

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