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Neue Hürde für das Wasserstoff-Kernnetz

Berlin (energate) - Aus Sicht mindestens eines Fernleitungsnetzbetreibers (FNBs) sind vor der Abgabe des Kernnetzantrags noch Bedenken bezüglich der Beihilfegenehmigung auszuräumen. Quellen aus dem Umfeld der Fernleitungsnetzbetreiber sagen, Ferngas Netzgesellschaft habe Zweifel, dass die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission wirklich das gesamte Finanzierungskonzept des Kernnetzes abdeckt. 

 

Der Text der Genehmigung wurde bisher von der zuständigen Generaldirektion Wettbewerb (DG COMP) nicht veröffentlicht. In der Pressemitteilung zur Genehmigung bezieht sich DG COMP allein auf die Zinsvergünstigung in einem KFW-Darlehen. Mit dem Darlehen gleicht die Staatsbank gegenüber den FNBs jährlich die Differenz zwischen den Erlösen aus dem Markthochlaufentgelt und den Kosten aus. Um diese günstigen Darlehen zu gewährleisten, kann der Bund durch die beihilferechtliche Genehmigung staatliche Garantien in etwa 3 Mrd. Euro Höhe gewähren.

 

Absicherung ab 2055 unklar

 

Der zweite Teil des Finanzierungskonzeptes besteht in der Übernahme eines Anteils von 76 Prozent durch den Bund, falls 2055 ein Defizit aus dem Amortisationskonto auszugleichen ist. Ob dieser Teil des Konzeptes ebenfalls durch die Genehmigung abgedeckt ist, wird wohl durch die juristische Einschätzung einer großen Anwaltskanzlei für Ferngas Netzgesellschaft infrage gestellt. In der Einschätzung wird die Frage aufgeworfen, ob denn die Genehmigung nur den erfolgreichen Markthochlauf beinhalten könnte. Dann wäre ein Kontoausgleich nicht möglich. Deshalb erwägen die FNBs wohl eine gemeinsame juristische Prüfung durch eine neutrale Kanzlei, um diesen Sachverhalt zu klären.

 

Die meisten FNBs gehen aber davon aus, dass die beihilferechtliche Genehmigung auch die Absicherung nach 2055 abdeckt. Ihnen reicht eine geplante schriftliche Versicherung des Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Philipp Nimmermann, dass sich die Genehmigung auf alle Regelungen im EnWG zum Finanzierungsmodell bezieht. In der Versicherung soll stehen, dass die DG COMP sinngemäß geschrieben habe, keine Einwände zu haben.

 

Die Diskussion ist wohl der Grund dafür, dass die 16 deutschen Fernleitungsnetzbetreiber ihren gemeinsamen Wasserstoff-Kernnetzantrag noch nicht vorzeitig bei der Bundesnetzagentur eingereicht haben. Spätestens am 22. Juli müssen sie den Antrag einreichen. Bis dahin muss auch die juristische Prüfung abgeschlossen sein. /hl

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