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Netzagentur will unplausible Entgelterhöhungen prüfen

Bonn/Essen (energate) - Die Bundesnetzagentur geht nicht davon aus, dass es bei den Gasnetzentgelten im kommenden Jahr zu einem flächendeckend starken Anstieg kommt. Wo ein Anstieg unplausibel hoch ist, werde die Regulierungsbehörde zudem die Annahmen der Netzbetreiber überprüfen. Das bekräftigte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf energate-Anfrage. Ein abschließender Überblick zur Entwicklung der Gasnetzentgelte liege der Behörde aktuell aber noch nicht vor.

 

Der Energiedienstleister Enet hat in seiner Auswertung der vorläufigen Netznutzungsentgelte der Verteilnetzbetreiber von einer deutlichen Mehrbelastung gesprochen. Von knapp 7.000 erfassten Postorten weisen demnach mehr als 1.000 eine Preissteigerung von mehr als 40 Prozent bei der Versorgung eines Familienhaushalts (20.000 kWh/a) auf. In über 2.000 weiteren Orten liegt das Plus zwischen 20 und 40 Prozent. Im Durchschnitt steigen die Netzentgelte in diesem Segment um 22,67 Prozent (Gebietsabdeckung: 99,53 %). Bei kleineren Gewerbekunden (200.000 kWh/a) sind es 24,91 Prozent, bei größeren RLM-Kunden (5 Mio. kWh/a) 23,8 Prozent.

 

Zu den Gründen des Preisanstiegs verweist Enet vor allem auf die BNetzA-Festlegung KANU 2.0. Die soll den Netzbetreibern mehr Flexibilität bei der Abschreibung ihrer Anlagen geben. Wenn Deutschland anstrebt, ab 2045 klimaneutral zu sein, sind die Gasnetze ab dann nicht mehr abschreibungsfähig. Investitionen müssen vorher, über verkürzte Zeiträume, refinanziert werden.

 

"Ohnehin anfallende Kosten zeitlich verschoben"

 

"Die Festlegung erlaubt den Netzbetreibern kürzere Nutzungsdauern als bisher. So können Teile von Gasnetzen in absoluten Ausnahmefällen bis zum Jahr 2035, in der Regel bis 2045 abgeschrieben werden", erläuterte der Behördensprecher. Es würden dabei aber lediglich ohnehin anfallende Kosten zeitlich verschoben. "Von dieser Möglichkeit werden einige, aber nicht alle Verteilernetzbetreiber Gebrauch machen", so seine Einschätzung. Höhere Entgelte hingen damit stark von der regionalen Umsetzung der Wärmewende ab.

 

Zudem habe die Bundesnetzagentur die Flexibilität bei den Abschreibungen mit strengen Begründungspflichten kombiniert. "Ohne Anlass ist eine beschleunigte Abschreibung nicht zulässig", so der Sprecher. Vor diesem Hintergrund sieht die Behörde KANU als weiteren, aber nicht unbedingt wichtigsten Grund der aktuellen Preissteigerungen an. "Der alleinige KANU-Effekt ist gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesnetzagentur die Möglichkeit der degressiven Abschreibungen begrenzt hat, bei angemessener Anwendung in der Regel mit rund 20 Prozent zu beziffern."

 

Ausgleich krisenbedingter Mindererlöse

 

Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Netzentgelte liegt auf der Fernleitungsebene. Die Fernleitungsnetzbetreiber haben schon im Mai einen Anstieg des einheitlichen Entgelts um 30 Prozent von 5,10 Euro/kWh/h im Jahr 2024 auf 6,71 Euro/kWh/h im Jahr 2025 angekündigt. Als Grund hatte Open Grid Europe seinerzeit auf die Systematik des Regulierungskontos verwiesen. So wirkten sich Effekte wie ein starker Rückgang von Buchungen und höhere Kosten für Treibenergie erst im Jahr 2025 aus.

 

Laut Netzagentur geht es hier um "krisenbedingte Nachholeffekte" aus dem Jahr 2022. Signifikante Nachfragerückgänge und geringe Transitmengen verbunden mit hohen Kostensteigerungen hätten zu nicht unwesentlichen Mindererlösen geführt, die 2025 erstmalig ausgeglichen werden. Hinzu kommen strukturell bedingte Investitionen wie die Anbindungsleitungen der LNG-Terminals.

 

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass es auch bei den Verteilnetzbetreibern krisenbedingte Nachholeffekte geben wird. Zudem seien in einzelnen Regionen signifikante Mengenrückgänge zu verzeichnen.

 

"Wir haben KANU 2.0 bereits umgesetzt"

 

Zu den Netzbetreibern, die Enet als Beispiel für deutliche Entgelterhöhungen herausgegriffen hat, gehört die Edis Netz in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Auf Anfrage verwies ein Sprecher des Netzbetreibers auf die verkürzten Abschreibungsfristen von KANU 2.0. Zudem sei es zu gestiegenen Kosten im vorgelagerten Fernleitungsnetz gekommen. "Im Resultat ergibt sich zum 1. Januar 2025 ein Anstieg der vorläufigen Netzentgelte Gas im Netz der Edis in Höhe von 57 Prozent."

 

Auch die MVV Netze wurde von Enet wegen eines deutlichen Preisanstiegs hervorgehoben. Dieser liege im RLM-Bereich bei bis zu 21 und im SLP-Bereich bei bis zu 43 Prozent, erläuterte ein Unternehmenssprecher auf Nachfrage. "Die wesentlichen Treiber für die Erhöhung sind neben einem weiteren prognostizierten Rückgang der Gasmengen deutlich gestiegene Kosten der vorgelagerten Netzbetreiber und die teilweise verkürzte erlösseitige Abschreibung von Gasnetzinfrastrukturen."

 

MVV habe die Festlegung zu KANU 2.0 bereits umgesetzt, so der Sprecher weiter. Im Hinblick auf die finale Preisbildung, die bis zum Dezember erfolgen muss, gehe das Unternehmen auf Basis aktueller Erkenntnisse auch nicht mehr von wesentlichen Änderungen aus. /tc/mt

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