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Netzagentur will Energiewendekompetenz belohnen

Bonn/Berlin (energate) - Die Bundesnetzagentur plant, die Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität der Energieversorgungsnetze weiterzuentwickeln. Netzbetreiber, die sich aktiv an der Transformation hin zu einem nachhaltigen Energiesystem beteiligen, sollen finanziell belohnt werden. Die Große Beschlusskammer Energie der Behörde hat dazu in dieser Woche ein Festlegungsverfahren gestartet und erste Eckpunkte vorgelegtDer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der sogenannten Energiewendekompetenz der Netzbetreiber. Die Netzagentur hatte in ihrem im Januar veröffentlichten Eckpunktepapier "Netze. Effizient. Sicher. Transformiert." bereits erste Überlegungen dazu angestellt.

 

Anreiz für Entwicklung innovativer Lösungen

 

Teil der Reform ist die Einführung neuer Qualitätsvorgaben für die Netzbetreiber. Neben der bisherigen Kosten- und Effizienzregulierung soll die Qualitätsregulierung gestärkt werden, um sicherzustellen, dass Netzbetreiber die nötigen Investitionen in die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit ihrer Netze vornehmen. Hierbei wird die Energiewendekompetenz als neuer Qualitätsfaktor eingeführt. "Ziel sollte sein, Netzbetreibern, die bei Standardisierung, Digitalisierung und Netzanschlüssen innovative Lösungen entwickeln, einen besonderen Zinsanreiz zu gewähren", erläuterte David Bendorf, Manager Grid Economics bei Eon, bei einer Dena-Veranstaltung in Berlin die Erwartung der Branche.

 

Nach den Plänen der Bundesnetzagentur sollen die Grundzüge der bisherigen Qualitätsregulierung erhalten bleiben. Diese umfasst die Netzzuverlässigkeit, die Netzleistungsfähigkeit und die Netzservicequalität. Für den neuen Qualitätsfaktor ist geplant, die Netzbetreiber auf Basis von Kennzahlen zu bewerten und finanzielle Anreize für jene zu schaffen, die dabei besonders gut abschneiden. Bewertet werden sollen etwa Anzahl und Schnelligkeit der Netzanschlüsse für erneuerbare Energien und steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Zusätzlich wird die Digitalisierung der Netze als Schlüsselfaktor hervorgehoben, um eine intelligente Steuerung zu ermöglichen. Hierbei stehen Aspekte wie Interoperabilität, Echtzeitdatenverfügbarkeit und Cybersicherheit im Fokus.

 

Bonus-Malus-System umstritten

 

Das neue Instrument sieht vor, Netzbetreibern finanzielle Anreize in Form eines Bonus-Malus-Systems zu geben, basierend auf ihrer Energiewendekompetenz. Netzbetreiber, die bei der Integration erneuerbarer Energien und der Anpassung ihrer Infrastruktur besonders gut vorankommen, können demnach mit einem Bonus, also einen zusätzlichen Zinsanreiz rechnen. Umgekehrt droht Unternehmen, die hinter den Erwartungen zurückbleiben, ein Malus in Form von Abzügen. Dieser Punkt ist in der Branche durchaus umstritten. Eon-Manager Bendorf hält einen Malus sogar für unbegründet, da es durchaus Netzgebiete geben könne, in denen Energiewendekompetenz entweder schwer nachweisbar oder womöglich nicht erforderlich sei.

 

Der Prozess zur Einführung der neuen Qualitätsregulierung soll nach den Plänen der Bundesnetzagentur schrittweise erfolgen: Zunächst sollen geeignete Daten erhoben und die daraus resultierenden Kennzahlen veröffentlicht werden. Anschließend wird eine Methodik entwickelt, um diese Kennzahlen in finanzielle Anreize zu übersetzen. Eon-Manager Bendorf sprach sich beim Dena-Dialog Netze dafür aus, bei der genauen Ausgestaltung unterschiedliche Ansätze zuzulassen, die der Heterogenität in der Netzbetreiberlandschaft gerecht werden. So seien städtische und Flächennetzbetreiber nicht miteinander vergleichbar.

 

Expertenworkshop Ende Oktober

 

Eon schlägt einerseits einen Energiewende-Leistungsindex (ELI) vor, der vor allem auf die Servicequalität bei Netzanschlüssen fokussiert. Alternative wäre ein Leistungs-Skalierungs-Element (LSE), das als Bonus vor allem auf Standardisierungsprojekte abzielt. Zwischen diesen beiden Optionen sollte es ein Wahlrecht geben, so der Vorschlag des größten deutschen Netzbetreibers. Über die verschiedenen Vorschläge und die Details des Eckpunktepapiers will die Bundesnetzagentur am 29. Oktober bei einem Expertenworkshop diskutieren, sagte Gregor Glasmacher, Leiter der Koordinierungsstelle der Großen Beschlusskammer der Regulierungsbehörde, bei der Dena-Veranstaltung. 

 

Obwohl die Netzagentur die Qualitätsvorgaben für Strom- und Gasnetze einführen will, wird in den Eckpunkten vor allem der Stromsektor adressiert. "Für die Gasnetze wird bislang kein Qualitätselement angewendet, da eine Ausgestaltung beispielsweise auf Basis von Versorgungsunterbrechungen nicht zu belastbaren beziehungsweise aussagefähigen Ergebnissen führt", so die Behörde. Sie beabsichtigte daher, die Überlegungen zu einer Qualitätsregulierung für Gasnetze von denen für Stromnetze zu trennen. Eine Transformation der Gasnetze und eine darauf aufbauende Qualitätsregulierung sei erst abbildbar, "wenn zumindest die dafür notwendigen kommunalen Wärmestrategien flächendeckend vorliegen und die einzelnen Kommunen ihre diesbezüglichen Pläne erstellt haben", heißt es in den Eckpunkten. /mh/cs

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