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Kein Kohleverfeuerungsverbot für 2027 erforderlich

Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur wird kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) zum Anordnungstermin im Jahr 2024 anordnen. Der Grund hierfür ist, dass bereits ausreichend Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind. Zudem ist das gesetzlich geforderte Zielniveau für das Jahr 2027 bereits unterschritten. Das Zielniveau bezeichnet dabei die im jeweiligen Zieljahr gesetzlich zugelassene Nettonennleistung von Steinkohle- und Braunkohlekleinanlagen. Somit wird erstmals seit Beginn des Kohleausstiegsprozesses im Jahr 2020 kein Kohleverfeuerungsverbot zur Erreichung der gesetzlichen Ziele mehr benötigt.

 

Seit 2024 ordnet die Bundesnetzagentur (BNetzA) Kohleverfeuerungsverbote ohne Entschädigungen an, die 30 Monate nach Anordnung wirksam werden. Bis zum Jahr 2023 hatte die Bundesnetzagentur in sieben Ausschreibungsrunden insgesamt 10,9 Gigawatt Nettonennleistung ausgeschrieben. Dabei wurden 41 Anlagen mit rund 10,7 GW bezuschlagt. Für drei weitere Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,4 GW hat die Bundesnetzagentur ein Kohleverfeuerungsverbot angeordnet.

 

BNetzA sieht Versorgungssicherheit vorhanden

 

Trotz der Stilllegung mehrerer Kohlekraftwerke bleibt die Versorgungssicherheit laut Bundesnetzagentur gewährleistet. Vor jeder Stilllegung überprüfen die Übertragungsnetzbetreiber die Systemrelevanz der betroffenen Kraftwerke. Kraftwerke, die als systemrelevant eingestuft werden, gehen in die Netzreserve über und stehen in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes bereit.

 

Keine direkte Änderung für Kraftwerksbetreiber

 

Für Kraftwerksbetreiber ist dieses Vorgehen kein unerwartetes. So gab die EnBW an, dass es zudem keine operativen Konsequenzen habe, da sie den Dekarbonisierungspfad "bereits vor Langem" eingeschlagen und Kohlekraftwerkskapazitäten sillgelegt habe. Im Rahmen ihrer Fuel-Switch-Aktivitäten errichte die EnBW "derzeit H2-ready Gaskraftwerke an den Standorten Heilbronn, Altbach/Deizisau und Stuttgart-Münster", so eine EnBW-Sprecherin.

 

Wie ein Sprecher auf Anfrage von energate mitteilte, ergeben sich auch beim Kraftwerksbetreiber Steag durch die Ankündigung der Bundesnetzagentur nur wenige Folgen. "Aus unserer gesamten Kraftwerksflotte befindet sich allein das junge Kraftwerk Walsum 10 noch im Marktbetrieb, die anderen Anlagen wollten wir teilweise schon vor einigen Jahren selbst stilllegen", so der Sprecher. Die BNetzA habe jedoch fast alle übrigen Steag-Kraftwerke als systemrelevant eingestuft, einige sogar bis Ende März 2031. Der Sprecher erklärte die Bedeutung davon wie folgt: "Wir müssen diese Anlagen in ständiger Betriebsbereitschaft halten, um, sobald der Übertragungsnetzbetreiber diese Anlagen anfordert, innerhalb weniger Stunden Schwankungen im Stromnetz auszugleichen." Für junge Kraftwerke wie Walsum 10 wurde hingegen im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz eine andere Regelung für die endgültige Stilllegung vorgesehen.

 

Die Entscheidung der BNetzA, keine weiteren Kohleverfeuerungsverbote für 2027 auszusprechen, verdeutliche aus Sicht der Steag vielmehr, dass es mittlerweile zu wenig gesicherte Stromerzeugungskapazität in Deutschland gebe. "Die Versorgungssicherheit wäre mithin durch die staatliche Anordnung weiterer Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken gefährdet", so der Sprecher. Daher sei es wichtig, dass die Bundesregierung ihrer bisher noch ausstehenden Monitoring-Verpflichtung zum Kohleausstieg nachkomme. /hp

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