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Haushaltseinigung ebnet Weg für Kraftwerksstrategie

Berlin (energate) - Mit dem Entwurf für den Haushalt 2025 hat die Bundesregierung auch neue Eckpunkte für die Kraftwerksstrategie vorgelegt. Statt bisher 10.000 MW sehen die Pläne nun den Aufbau von Gas- und Wasserstoffkraftwerken mit einer Gesamtleistung von 12.500 MW vor. "Wir haben uns vor drei Wochen bereits mit den Dienststellen der EU-Kommission verständigt", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei der Vorlage des Haushaltsentwurfs in Berlin. Damit hat Brüssel grünes Licht für die Kraftwerksförderung signalisiert, die sich nach ursprünglichen Regierungsangaben auf 15 bis 20 Mrd. Euro belaufen wird. Das zugehörige Kraftwerkssicherheitsgesetz soll nun zeitnah in die Konsultation gehen. Die endgültige beihilferechtliche Genehmigung durch die EU werde aber erst danach erfolgen, führte Habeck aus.

 

Laut Wirtschaftsministerium soll die Bundesnetzagentur noch Ende 2024 oder Anfang 2025 eine erste Tranche an wasserstofffähigen Gaskraftwerken ausschreiben. Deren Umfang beläuft sich auf insgesamt 5.000 MW. Zusätzlich ist die Umrüstung bestehender Gaskraftwerke im Umfang von 2.000 MW vorgesehen. Diese Retrofit-Maßnahme war in den bisherigen Plänen zur Kraftwerksstrategie noch nicht enthalten, erleichterte aber offenbar die Genehmigung der Kraftwerksförderung als Dekarbonisierungsmaßnahme. Dazu sieht die neue Kraftwerksstrategie nun eine zweite Ausschreibungstranche über insgesamt nochmals 5.000 MW vor. Hier wird es sich offenbar im ersten Schritt um reine Gaskraftwerke handeln, die laut Habeck aber ebenfalls auf Wasserstoff umgerüstet werden sollen. Die Ausschreibung der zweiten Tranche erfolge im Vorgriff auf den geplanten Kapazitätsmechanismus ab dem Jahr 2028, so Habeck.

 

500 MW sofortige Wasserstoffkraftwerke

 

Dazu kommen 500 MW sogenannter Sprinterkraftwerke, die sofort mit Wasserstoff betrieben werden können. In Summe sollen also 12.500 MW an neuen flexiblen und damit regelbaren Kraftwerken die erneuerbare Stromproduktion absichern. Die wasserstofffähigen Kraftwerke sollen spätestens ab dem achten Jahr nach ihrer Inbetriebnahme auf grünen oder blauen Wasserstoff umstellen, erläuterte das Bundeswirtschaftsministerium. Diese Frage war lange Zeit ein Streitpunkt zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission. Im Gespräch war ursprünglich, dass die Kraftwerke, die in Brüssel als Dekarbonisierungsanlagen angemeldet wurden, spätestens ab 2035 nicht mehr mit Erdgas betrieben werden dürfen.

 

Der Bund wird die Kraftwerke einerseits mit einem Zuschuss zu den Investitionskosten fördern. Nach der Umstellung auf Wasserstoff soll es dann für insgesamt 800 Vollbenutzungsstunden pro Jahr einen Ausgleich für die Differenzkosten zwischen Wasserstoff und Erdgas geben. Die Frage der regionalen Verteilung der Anlagen beantwortet die Regierung damit, dass diese vor allem im "netztechnischen Süden" entstehen sollen. Das soll die Netzstabilität stärken und so Redispatch-Kosten senken. Kraftwerksbetreiber in anderen Regionen Deutschlands dürften von dieser Lösung wenig überzeugt sein. Bestehende Standorte dürften im Rahmen der Kraftwerksstrategie nicht benachteiligt werden und müssten im Auktionsverfahren eine faire Chance erhalten, hieß es in einer ersten Reaktion des ostdeutschen Kraftwerksbetreibers Leag gegenüber energate. 

 

Kapazitätsmechanismus für Erneuerbare

 

Der Haushaltsentwurf des Bundes sieht zudem weitere Maßnahmen vor, die die Energieversorgung absichern und die Energiepreise stabilisieren sollen. So wird die Strompreiskompensation, die vor allem energieintensive Unternehmen von Energiekosten entlastet, von 2028 auf 2030 verlängert. Die Regierung prüft außerdem ein Amortisationskonto, das die Kosten des anstehenden Netzausbaus abfedern und zeitlich strecken soll. Zudem soll die Erneuerbarenförderung für größere Neuanlagen in Stunden negativer Großhandelspreise ab Januar 2025 gänzlich entfallen. Perspektivisch soll die Förderung der erneuerbaren Energien schrittweise in einen eigenen Kapazitätsmechanismus überführt werden. /cs

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