Habeck fordert Entschärfung der Stromkriterien für Wasserstoff
Brüssel (energate) - Der Wasserstoffhochlauf kommt nicht so in Schwung, wie sich die Bundesregierung und die Branche das wünschen. Ein Hemmnis sind die Anforderungen der EU an die Stromeigenschaften zur Erzeugung von grünem Wasserstoff. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will diese nun entschärfen und hat sich in einem Brief an die EU-Energiekommissarin Kadri Simson gewandt.
Habeck verweist in dem Brief vom 16. September auf Verzögerungen beim H2-Hochlauf. Zwar seien mehrere Projekte in der Planung, aber die finalen Investitionsentscheidungen stünden noch aus. Habeck plädiert in Anbetracht dieses "fragilen Marktes" für eine Lockerung der Kriterien für die Wasserstofferzeugung. Immerhin würden die Regelungen die H2-Produktion um 2,40 Euro pro Kilogramm teurer machen.
Mit zwei Kriterien hadert die Branche besonders
Konkret geht es ihm um eine Firstverlängerung für die Umsetzung der Zusätzlichkeit und Gleichzeitigkeit. Beide Kriterien sind Bestandteil der delegierten Verordnung der EU-Kommission, die die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr (Renewable Fuels of Non-Biological Origin - RFNBOs) regelt.
Die Zusätzlichkeit besagt in diesem Kontext, dass nur neu installierte Kapazitäten von erneuerbaren Energien für die Wasserstoffproduktion eingesetzt werden dürfen. Die Branche ist hier kritisch. "Wir werden nicht genug Strom für die Elektrolyse aus neuen Offshore-Windparks haben", warnte unter anderen Alexander Lück, Vice President Sales & Marketing der VNG Handel & Vertrieb, kürzlich auf einer Tagung. Für die zweite Anforderung, die "Gleichzeitigkeit", soll der Strom vom Elektrolyseur künftig in der gleichen Stunde verbraucht werden, wie er eingespeist wurde und nicht wie heute nur im gleichen Monat. Dadurch würde die Zertifizierung von grünem Wasserstoff aufwendiger.
Habeck fordert von der EU-Kommissarin eine Fristverlängerung für die Anforderung der Zusätzlichkeit bis 2035. Dies würde vor allem für Elektrolyse-Anlagen, die nach dem 1. Januar 2028 in Betrieb genommen werden, eine Erleichterung bringen. Die sind nämlich nach aktuellem Stand der EU-Vorgaben verpflichtet, die Zusätzlichkeit sofort umzusetzen. Für die Umsetzung der Gleichzeitigkeit sollen Unternehmen bis zum 31. Dezember 2029 Zeit haben. /lm