Geänderte Förderkonditionen treten ab 15. Juni 2020 in Kraft

Die neue Richtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität mit geänderten Fördermodalitäten kommt.
Zur Belebung der Konjunktur wurden die Förderquoten und Förderhöchstsätze für Ladeinfrastruktur und e-Lastenräder zeitlich befristet erhöht.
Weitere Informationen zur Richtlinie
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