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Gasspeicherumlage steigt um 35 Prozent

Ratingen (energate) - Die Gasspeicherumlage steigt zum 1. Juli um knapp 35 Prozent auf 2,50 Euro/MWh. Dies gab der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe jetzt bekannt. Er macht geringere Erlöse aus Gasverkäufen als erwartet sowie einen Rückgang der umlagefähigen Menge für den Anstieg verantwortlich.

 

Über die Umlage werden alle Kosten und Erlöse aus der gesetzlich vorgegebenen Speicherbewirtschaftung durch THE auf alle physischen Ausspeisemengen umgelegt.  Ausgenommen sind lediglich die Ausspeisungen an Speicherverbindungspunkten. THE hatte 2022 Strategic Storage-Based Options (SSBOs) ausgeschrieben, um die Erreichung der gesetzlichen Füllstandsvorgaben anzureizen. Mit rund 800 Mio. Euro waren die Aufwendungen für die SSBOs aber noch fast überschaubar.

 

175 Euro/MWh führt zu Milliarden-Defizit

 

Der MGV hatte vor allem zur Erfüllung der Füllstandsvorgaben rund 50 TWh selbst beschafft und eingespeichert. Der Durchschnittspreis für die Gasbeschaffung betrug nach THE-Angaben 175 Euro/MWh. Im Winter 2022/23 hatte THE nach eigenen Angaben 12,5 TWh zu einem Durchschnittspreis von 77,50 Euro/MWh verkauft. Die restlichen Mengen wurden in diesem Winter zu einem Durchschnittspreis von 48,50 Euro/MWh veräußert. Die Speicherumlage läuft zum 31. März 2027 aus. Bis zu dem Zeitpunkt muss das noch bestehende Defizit aus der Speicherbewirtschaftung gedeckt werden. Unter Berücksichtigung der bis zum Ende der Laufzeit prognostizierten Kosten und Erlöse beträgt es rund 6,5 Mrd. Euro, schreibt der Marktgebietsverantwortliche in den auf der Internetseite veröffentlichten Berechnungsgrundlagen für die Umlage.

 

Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf

 

Die Erhebung der Umlage auf die Ausspeisemengen an den Grenzübergangspunkten wird von den Nachbarländern, aber auch von der EU-Kommission und der europäischen Regulierungsagentur Acer heftig kritisiert. Ohne die Speicherumlage explizit zu nennen, schreibt Acer in dem im April veröffentlichten LNG-Marktreport, neue Umlagen an Grenzübergangspunkten erhöhen die Kosten von grenzüberschreitenden LNG-Importen und führen zu dem Risiko einer Fragmentierung der Gasmärkte.

 

Die rechtlichen Regelungen zur Speicherbewirtschaftung sollten zum 31. März 2025 auslaufen, wurden aber bis zum 31. März 2027 verlängert. Deshalb hatte die zuständige BNetzA-Beschlusskammer 7 auch die von THE erarbeitete Methodik zur Berechnung der Speicherumlage entsprechend verlängert. Gegen diese Verlängerung wurde Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt.

 

Das OLG bestätigt den Eingang der Beschwerde, wollte aber bisher den Beschwerdeführer nicht nennen. Marktteilnehmer sagen, es sei der österreichische Marktgebiets-Manager AGGM. Dieser war bis zum Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Aus Österreich war die Kritik an der Umlage besonders heftig. Auch weil das Land gezwungen sein könnte, ab 2025 Gasmengen aus Russland zu ersetzen, sollte es nach einem Auslaufen des aktuellen Transit-Vertrags zu einem Stopp der Transporte durch die Ukraine kommen. Die Umlage verteuert die Beschaffung über Deutschland. /hl

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