Gasnetzabschreibungen verteuern Netzentgelte
Bonn (energate) - Etwa ein Drittel der Gasnetzbetreiber haben bereits von der neu eingeführten Möglichkeit einer früheren Netzabschreibung Gebrauch gemacht. "Der KANU-Effekt auf die Entgelte beträgt überwiegend wie erwartet bis zu ca. 20 bis 25 Prozent, in Einzelfällen mehr", teilte ein Sprecher der Bundesnetzagentur auf energate-Nachfrage mit. Bei auffälligen Entgeltentwicklungen habe die Behörde ausführliche Begründungen angefragt, aber "in der Regel" erscheine das Plus "plausibel", fügte er an. Der vorgezogene Anstieg der Gasnetzentgelte dürfte in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen. "Ich vermute, dass viele Kollegen einfach noch nicht so weit waren. Der Aufwand dafür ist nicht zu unterschätzen", sagte ein Führungsmitglied eines größeren Netzbetreibers im Gespräch mit energate.
Dass Wasserstoff oder Biomethan größere Teile des eigenen Verteilnetzes retten können, glaubt er nicht. "Aus Kostengründen werden diese nicht in den Heizungen ankommen. Wir fokussieren uns daher klar auf unsere Industriekunden", sagte er. Mit der Festlegung KANU 2.0 will die Bundesnetzagentur den Gasausstieg, der bundesweit bis 2045 ansteht, für die Verbraucher verträglicher gestalten. Die Behörde erlaubt, dass in Regionen, für die Bundesländer oder Kommunen das fossile Ende vorziehen, eine schnellere Abschreibung des Netzvermögens möglich wird - frühestens 2035. Beispiele dafür, die auch bundesweit Beachtung gefunden haben, sind Augsburg, Mannheim oder Hannover.
Aufwändiges Rechnen erforderlich
Die Folge der neuen Regulierung: Die Kosten verteilen sich auf mehr Schultern: Denn je mehr Kundinnen und Kunden noch am Gasnetz hängen, desto kleiner ist der Effekt für den einzelnen. Andernfalls müssten Ende der 30er bis Anfang der 40er Jahre die letzten verbliebenen Kunden einen schmerzhaften Anstieg verkraften. Insbesondere vulnerable Verbraucher, die von steigenden Kosten bei einem schwindenden Gasnetz besonders betroffen seien, sollten deshalb geschützt werden, forderte Marc Stobbe vom Ökoinstitut im Interview mit energate. Er plädiert dafür, dass noch deutlich mehr Netzbetreiber schneller umdenken, die Gasnetzplanung auf ihre Wärmeplanung "hinreichend abstimmen", um unnötige Investitionen zu vermeiden.
Neben der bisher üblichen linearen Abschreibung dürfen die Netzbetreiber ab Januar 2025 mit KANU 2.0 erstmals degressive Abschreibungen anwenden in der Spannbreite von acht bis maximal zwölf Prozent. Die Bundesnetzagentur will hier genau hinschauen, wie Vizepräsidentin Barbie Haller gegenüber energate angekündigt hatte. Beim Netzbetreiber, mit dem energate gesprochen hat und der nicht namentlich genannt werden möchte, wurde es die größtmögliche Abschreibung von 12 Prozent. "Wir erachten den früheren Schnitt als besser", sagte der Energiemanager. Im eigenen Netzgebiet habe das zu einem Plus bei den Gasnetzentgelten von über 40 Prozent geführt.
Um die eigene Infrastruktur in die Kategorien zukunftsfähig und endlich zu unterteilen, sei viel Zeit und Rechenarbeit nötig, erläuterte er. Laut der Festlegung dürfen Unternehmen beispielsweise die EDV, Werkzeuge oder Fahrzeuge nicht früher abschreiben. Denn diese Anlagen können Netzbetreiber auch außerhalb des Gasnetzes noch weiterverwenden. Es gilt also das Anlagevermögen, dessen Wert schneller abgesenkt werden soll, genau zu beziffern.
Netzentgelte nur einer der Kostentreiber
KANU 2.0 ist aber nur einer der Gründe, warum es bei den Gasnetzentgelten im kommenden Jahr deutlich nach oben geht. Wegen der warmen Witterung und Sparbemühungen sinkt der Erdgasverbrauch, sodass sich die Transportkosten auf weniger Menge aufteilen lassen. So zeigen die Entgelte der vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreiber ebenfalls nach oben, weil sie für die geänderten Flussrichtungen nach dem Ende der russischen Pipelinetransporte und die Anbindung der LNG-Terminals investieren müssen. "Auch ohne die Festlegung KANU 2.0 hätten sich Entgelterhöhungen von rund 10 bis 30 Prozent ergeben", betonte der Sprecher der Bundesnetzagentur gegenüber energate.
Laut dem Datenbankbetreiber Enet verteuern sich die bisher noch vorläufigen Gasnetzentgelte für die Wohnung eines Musterhaushalts mit jährlich 7.000 kWh auf durchschnittlich 215 Euro pro Jahr: ein Plus von knapp 20 Prozent, beim Einfamilienhaus (20.000 kWh/a, 485 Euro) liegt das Plus bei 22 Prozent. Kleinere Gewerbekunden (200.000 kWh, +24,54 %) Prozent und größeren Gewerbekunden (5 Mio., +23,76 %) sind nochmals stärker betroffen. Sie müssen durchschnittlich 3.900 bzw. 59.000 Euro für den Gastransport zahlen. /mt