Fokus beim Rollout ändert sich
Berlin (energate) - Im Rahmen der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes plant das Bundeswirtschaftsministerium auch zahlreiche Änderungen am Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Änderungen betreffen auch den geplanten Smart-Meter-Rollout, einige Branchenakteure reagierten mit scharfer Kritik.
Laut dem der Redaktion vorliegenden Referentenentwurf sollen Smart Meter nur noch verpflichtend in Haushalten ab einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh Strom verbaut werden. Zuvor lag die Grenze bei 6.000 kWh. Auf der anderen Seite sollen mehr Erzeugungsanlagen eine intelligente Messeinrichtung erhalten. Hier sinkt die Grenze von 7 kW auf 2 kW. Zudem müssen die Messstellenbetreiber diese Anlagen sowie alle anderen Anlagen, die nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes gesteuert werden, mit Steuerungseinrichtungen am Netzanschlusspunkt ausstatten.
Preisobergrenzen für Anlagenbetreiber
Mit der Reform werden auch die Preisobergrenzen für die Kunden angehoben. Für Verbraucher ab 10.000 kWh ergeben sich keine Änderungen. Für diejenigen mit einem Verbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh, die nun nicht mehr dem Pflicht-Rollout unterliegen, steigt hingegen die jährliche Preisobergrenze von 20 auf 30 Euro. Für kleinere Verbräuche liegt die Preisobergrenze sowohl für den Netzbetreiber als auch für den Kunden ebenfalls bei 30 Euro.
Paragraf 30 definiert jetzt nun Preisobergrenzen für Erzeugungsanlagen. Für die Netzbetreiber liegen diese - wie bei den Anschlüssen für Verbraucher - jeweils bei 80 Euro pro Jahr. Auch die Preisstaffelung für die Anschlussnehmer orientiert sich an der für Verbraucher. So liegt die Preisobergrenze für Betreiber kleiner Erzeugungsanlagen bis 15 kW bei 50 Euro im Jahr und für Erzeugungsanlagen von 15 bis 25 kW bei 90 Euro. Bis zu 120 Euro werden jährlich bei Anlagen von 25 bis 100 kW fällig, bei größeren Anlagen entfällt der Deckel. Zusätzlich müssen die Betreiber jährlich bis zu 100 Euro für die nun neu ebenfalls zu installierende Steuerungstechnik berappen.
Das Wirtschaftsministerium argumentiert, "dass die bisher geltenden Preisobergrenzen deutlich unterhalb der Grenzkosten selbst der effizientesten grundzuständigen Messstellenbetreiber" liegen würden. Würde die bisherige Obergrenze bestehen bleiben, hätte dies nicht refinanzierbare erhebliche wirtschaftliche Schäden zur Folge. Der Energieverband BDEW reagierte in einer ersten Stellungnahme positiv. Es sei erfreulich, "dass endlich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Rollout von Smart Metern geschaffen werden".
"Fatales Zeichen" für Rollout
Die Beschränkung des Pflicht-Rollouts auf Verbraucher über 10.000 kWh stößt auf gemischte Resonanz in der Branche. Während der VKU dies begrüßte, kam von Mitgliedern der Smart-Meter-Initiative sowie vom ZVEI starke Kritik. Gegenüber energate sagte ein Octopus-Sprecher, es brauche nicht mehr Marge, sondern mehr Smart Meter. Generell hofiere "die deutsche Regulierung zu oft die alteingesessenen Player, während neue, innovative Wettbewerber oft zu kämpfen haben". Ostrom-CEO Matthias Martensen pflichtete bei. Die neue Grenze sei "ungerecht und bedeutet, dass zahlreiche Haushalte von vorteilhaften dynamischen Tarifen ausgeschlossen werden". Smart Meter seien etwa nötig für intelligente Tarife, für die Flexibilisierung von Endverbrauchern, für Angebote wie Vehicle-to-Grid.
Auch Anke Hüneburg, Bereichsleiterin beim Elektro- und Digitalverband ZVEI, kritisierte die Anhebung der Verbrauchsgrenze für den Pflicht-Rollout auf 10.000 kWh. Dies bremse den Rollout insgesamt aus. Die stattdessen geplante Priorisierung von "steuerbaren" Messsystemen bis 2032 sei unrealistisch, da die notwendige IT-Infrastruktur noch unzureichend sei. Hüneburg betonte: "Weniger eingebaute intelligente Messsysteme führen dazu, dass Flexibilitätspotenziale im System nicht oder nur sehr langsam gehoben werden können."
Einen Wermutstropfen gibt es aber auch beim VKU. Er bemängelte die verpflichtende Steuermöglichkeit für alle EEG- und KWK-Anlagen größer 2 kW. "Dieser Schwellenwert ist aus unserer Sicht zu niedrig, weil aktuell die dafür notwendige Steuertechnik nicht in ausreichender Menge vorhanden ist", heißt es vom Verband, und weiter: "Wir schlagen deshalb vor, Anlagen ab einer Leistung von 7 kW mit Steuertechnik auszustatten." Der Schwellenwert von 7 kW galt bislang als unterste Grenze für den Pflicht-Rollout bei Erneuerbaren-Anlagen. /mh/sd