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EWE und Verdi warnen vor Einschnitten bei Personalkosten

Oldenburg (energate) - Der EWE-Konzern stellt sich gegen die Absicht der Bundesnetzagentur, dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten im Personalumfeld der Kostensenkung zu unterziehen. Für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und den reibungslosen Ablauf der Energiewende seien diese Kosten essenziell, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier, das die Gewerkschaft Verdi, der Gesamtbetriebsrat des EWE-Konzerns, die EWE Netz GmbH und die EWE AG unterzeichnet haben.

 

Dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile werden von der Bundesnetzagentur grundsätzlich anerkannt und unterliegen nicht dem Effizienzvergleich. Sie fließen so direkt in die Erlösobergrenze der Netzbetreiber ein. Die Bundesnetzagentur will jetzt im Rahmen der Neuaufstellung des Regulierungssystems den Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten zusammenstreichen. Der Katalog sei historisch gewachsen, führe zu bürokratischen Verfahren und setze Fehlanreize, argumentiert die Regulierungsbehörde. Im Interview mit energate hatte BNetzA-Vizepräsidentin Barbie Haller im Januar eine "deutliche Entschlackung" angekündigt: "Wir sehen in der aktuellen Praxis Positionen, die sich regulatorisch nicht begründen lassen und zudem nicht wirklich werthaltig sind. Hier wollen wir vereinfachen."

 

Zur Bestimmung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten sollen zwei zentrale Kriterien gelten. Das eine ist die Werthaltigkeit, also die finanzielle Bedeutung der Position der Höhe nach. Das andere ist die sogenannte Exogenität. Diese liege in der Regel nur dann vor, "wenn der Netzbetreiber selbst keinen eigenen Beitrag zur Entstehung der Kosten oder zur Höhe der entstehenden oder entstandenen Kosten leisten kann oder leisten konnte", heißt es im Sachstand, den die Bundesnetzagentur zur Festlegung eines Regulierungsrahmens (RAMEN) im Januar veröffentlicht hat. Als unstrittige Beispiele nannte Haller im Interview die vorgelagerten Netzkosten, vermiedene Netzentgelte oder Aufwendungen für Versorgungsleistungen.

 

Strategisches Risiko Fachkräftemangel

 

Aktuell fallen unter die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten im Personalumfeld neben den Versorgungsleistungen auch Aus- und Weiterbildungskosten, die Kosten für Betriebs- und Personalratstätigkeit, für Betriebskindertagesstätten und Personalzusatzkosten. Sollten diese Kosten nicht mehr als dauerhaft nicht beeinflussbar anerkannt werden, hätte dies Folgen für die Personalgewinnung und perspektivisch auch für die Versorgungssicherheit, heißt es im Positionspapier von EWE und Verdi. "Schon heute ist der Fachkräftemangel bei vielen Unternehmen der Energiewirtschaft ein strategisches Risiko."

 

Die Unterzeichner fordern die BNetzA auf, die dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten im Personalumfeld in ihrer heutigen Struktur zu belassen, "um die Energiewende nicht zu gefährden". Wenn das Gebot der Stunde sei, die Energiekosten in Deutschland zu senken und die Parteien der demokratischen Mitte eine Absenkung der Netzentgelte fordern, gebe es andere Wege, das zu erreichen. Durch Standortanreize für systemdienliche Flexibilität könnten hohe Redispatch- und Netzausbaukosten gesenkt werden. Zudem sollte der Anspruch auf Gaseinspeisung für Biogasanlagenbetreiber nicht pauschal gelten, sondern die Anlagen über Clusterbildung oder Kapazitätsbereitstellung effizienter ins System integriert werden.

 

BNetzA verweist auf kürzere Regulierungsperiode

 

Dass die angestrebte Entschlackungskur "nicht zur Freude aller Netzbetreiber sein" wird, hatte Barbie Haller im energate-Interview schon eingeräumt. In ihrer RAMEN-Tenorierung relativiert die BNetzA die Folgen für die Netzbetreiber mit dem zentralen Argument der verkürzten Regulierungsperiode: Ein reduzierter Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten würde nicht so erheblich wirken, wie das bei der bisherigen fünfjährigen Regulierungsperiode der Fall wäre, weil Kostenänderungen im System kurzfristiger nachgefahren werden können. /tc

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