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EU-Kommission legt ihr Arbeitsprogramm für 2025 vor

Straßburg (energate) - EU-Wirtschaftskommissar Maroš Šefcovic hat vor dem Plenum des EU-Parlaments das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2025 vorgestellt. Es ist das erste Programm unter dem Mandat der neuen EU-Kommission und konzentriert sich auf Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung. Ein neues Ziel für die Erneuerbaren für 2040 ist allerdings nicht geplant.

 

Wie dem 28-seitigen Anhang der Kommissionsmitteilung zu ihrem Arbeitsprogramm zu entnehmen ist, hat die EU-Kommission nur wenige Initiativen im Bereich Energie- und Klimapolitik vor. Noch im ersten Quartal will sie das Ziel einer 90-prozentigen Treibhausgasemissionsreduzierung bis 2040 im Vergleich zu 1990 im EU-Klimagesetz verankern, dieses also entsprechend abändern. Mit diesem Ziel will sie dann als NDC (Nationally Determined Contribution) auf der nächsten Weltklimakonferenz Cop 30 im November 2025 in Brasilien aufwarten. Ein neues Ziel für erneuerbare Energien nach 2030 will die EU-Kommission nicht vorschlagen. Gegen ein solches hatten sich die Vorsitzenden der Europäischen Volkspartei (EVP) auf ihrem Parteitag in Berlin ausgesprochen.

 

Plan für erschwingliche Energie

 

Ebenfalls im ersten Quartal, und zwar schon am 26. Februar, will die EU-Kommission ihren Clean Industrial Deal und ihren Aktionsplan für erschwingliche Energie vorstellen. Ersterer soll die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie bei gleichzeitiger Dekarbonisierung garantieren, indem diese leichter Zugang zu Privatkapital bekommt. Im vierten Quartal will die EU-Kommission ergänzend einen "Industrial Decarbonisation Accelerator Act" vorlegen. Der Gesetzesvorschlag soll der energieintensiven Industrie ein Geschäftsmodell für ihre Dekarbonisierung ermöglichen.

 

Des Weiteren will die EU-Kommission als sogenanntes Omnibus-Gesetz eine Vereinfachung der Berichterstattung über nachhaltiges Finanzwesen vorschlagen. Es betrifft die Berichterstattungspflichten aus der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Taxonomie-Verordnung. Die CSRD stellt auch börsennotierte Energieversorger vor Herausforderungen. Ob schon am 26. Februar auch die Berichterstattungsauflagen aus der CO2-Grenzausgleichsverordnung (CBAM) vereinfacht werden, konnte Šefcovic nicht sagen.

 

Im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die EU-Kommission im vierten Quartal eine Revision der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) vor. Denn diese Verordnung aus dem Jahre 2019 gilt als unvereinbar mit der EU-Klimataxonomie. /rl

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