Erdgasabschläge der MEGA werden angepasst
Der Grund sind auslaufende Ermäßigungen der Bundesregierung.
Monheim am Rhein. Aufgrund der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hatte die Bundesregierung die Umsatzsteuer – umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer – auf Erdgas und Wärme vorübergehend von 19 auf sieben Prozent gesenkt und beides so günstiger gemacht. Nun lief die Vergünstigung zum 31. März aus und Kundinnen und Kunden der MEGA werden in den kommenden Tagen über ihre neuen Erdgas-Abschläge mit einer Besteuerung von 19 Prozent informiert – per E-Mail oder Post.
Die Abschläge erhöhen sich ab dem 1. April um zehn Prozent. Kundinnen und Kunden, die eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nicht tätig werden. Der neu besteuerte Abschlag wird einfach wie gewohnt eingezogen. Kundschaft, die ihre Abschläge selbstständig überweist, muss die Überweisungen entsprechend der schriftlich mitgeteilten Erhöhung anpassen. Über die Online-Services auf www.mega-monheim.de kann man zudem jederzeit seinen Abschlagsplan einsehen oder die Höhe der Abschläge anpassen.
Bei Fragen zur Anpassung der Abschläge steht der MEGA-Kundenservice zur Verfügung. Auch Anliegen zu den Themen Strom, Multimedia oder anderen MEGA-Dienstleistungen werden gerne beantwortet. Erreichbar ist das Beratungsteam telefonisch unter +49 2173 9520-222 oder per E-Mail an info@mega-monheim.de.