DUH fordert Verbot von Kompensationsversprechen
Berlin (energate) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, Klimaneutralitätsversprechen komplett zu verbieten, wenn diese auf Kompensation beruhen. Die neue EU-Richtlinie zur "Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel", die zum 1. Januar umgesetzt werden muss, solle sie dazu zum Anlass nehmen.
Die DUH zog Zwischenbilanz zu ihren Klagen gegen irreführende Werbeaussagen mit vermeintlicher "Klimaneutralität". Insgesamt 92 Verfahren habe sie seit Mai 2022 erfolgreich geführt, teilte die Umweltorganisation mit. In 48 Fällen hätten die Unternehmen ihre Werbeaussagen geändert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. In zwölf Fällen haben Gerichte der DUH recht gegeben, wobei in drei Fällen Berufung eingelegt wurde. Diese mit einberechnet, liegen aktuell elf Verfahren noch bei Gericht.
Unter den noch bei Gericht anhängigen Verfahren ist auch das gegen Eon. Als Reaktion auf eine Correctiv-Recherche zu falschen Ökogastarifen hatte die DUH Rechtsverfahren gegen zahlreiche Gasversorger eingeleitet. 116 Gasversorger hatten in den vergangenen 13 Jahren Tarife und Produkte angeboten, die weit weniger grün sind als versprochen. Viele Unternehmen erklärten schließlich, ihre Tarife nicht mehr als klimaneutral zu bewerben. Eon Energie hingegen weigerte sich, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Eon sei der einzige Gasversorger, den die DUH vor Gericht gebracht habe, erläuterte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in Berlin. "Die Stadtwerke waren viel einsichtiger", sagte er. Insgesamt seien 21 Gasversorger in den Fokus genommen worden, sagte Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung der DUH.
Behörden tolerieren Greenwashing
Aber nicht nur gegen Energieunternehmen ist die DUH vorgegangen, sondern auch gegen Unternehmen wie Eurowings, Netto, Shell, BP, Total, DM und Tui. Die Unternehmen hätten ihre Versprechen nicht ausreichend erläutert oder setzten anstelle von Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen auf eine Kompensation der Treibhausgasemissionen mit fragwürdigen Projekten, so die DUH. In 22 Fällen stehe die Umwelthilfe noch im Austausch mit den Unternehmen und werde weitere juristische Schritte einleiten, sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. In zwei weiteren Fällen seien die irreführenden Aussagen entfernt worden, weil das Unternehmen aufgelöst wurde oder das betreffende Produkt nicht mehr verkauft werde.
"Klimaneutrale Produkte oder gar ein klimaneutrales Unternehmen zu versprechen, ist zu einem regelrechten Volkssport verkommen", sagte Resch. Doch anstatt Produkte oder das Firmenhandeln wirklich deutlich weniger klimaschädlich zu gestalten, würden Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen. Viele Kompensationsversprechen stützten sich auf Wald-, Kochöfen- oder Wasserkraftprojekte. Diese seien jedoch in vielen Fällen ungeeignet. "Wir erleben ein von Politik und Behörden stillschweigend toleriertes rechtswidriges Greenwashing", so Resch. "Vor den Gerichten haben wir bislang kein einziges Verfahren verloren."
Weitere Verfahren möglich
Die Umweltorganisation kündigte an, neben Wald- und Wasserkraftprojekten auch weitere Kompensationsprojekte zu überprüfen. Sofern erforderlich, würden auch weitere Verfahren gegen Unternehmen angestrebt. /ck