Bundestag beschließt Regeln für Wasserstoffkernnetz
Berlin (energate) - Der Bundestag hat wie erwartet einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zugestimmt, die den Rechtsrahmen für das geplante Wasserstoffkernnetz setzt. Im Fokus stehen dabei die Finanzierungsregeln. Große Änderungen gab es im parlamentarischen Verfahren an den Vorschlägen der Regierung nicht. So bleibt es dabei, dass die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) einen Teil des Kostenrisikos selbst tragen sollen. Diese hatten sich eine geringere Beteiligung gewünscht, weil es im vorgesehenen Rahmen schwierig sei, Kapitalgeber für das 20 Mrd. Euro teure Vorhaben zu gewinnen. Unklar bleibt daher, ob die FNBs - wie vorgesehen - bis zum 21. Mai einen Antrag auf Bau des Kernnetzes stellen - andernfalls müsste die Bundesnetzagentur den Prozess starten.
Der Energieverband VKU begrüßte die Verabschiedung der EnWG-Änderungen als "wichtiges Signal für die Energiewende und die Wasserstoffwirtschaft". Der Verband verwies auf aus seiner Sicht positive Veränderungen, etwa für weniger Bürokratie. Grundsätzlich positiv sieht der VKU zudem das geplante Amortisationskonto, über das Netzbetreiber einen Teil der Kosten erstattet bekommen, damit die Netzgebühren für Nutzer zum Start nicht zu hoch ausfallen. Kritisch sieht der VKU den vorgesehenen Kostenselbstbehalt von 24 Prozent für die FNBs, sollte die Finanzierung am Ende doch nicht über die Netznutzer möglich sein.
Herkunftsnachweisregister-Verordnung
Mit der Novelle hat der Bundestag auch Änderungen am Herkunftsnachweisregistergesetz beschlossen. Sie sollen die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Gas beziehungsweise Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien ermöglichen. Am Entwurf der Regierung, den die Branche kritisiert hatte, gab es kaum Änderungen. Die Reaktionen auf den Beschluss fielen daher gemischt aus. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas, bedauerte, "dass unser zentrales Anliegen, den CO2-Fußabdruck neuer Gase im Register zu verankern, nicht aufgenommen wurde".
Diese Information sei entscheidend, um eine sinnvolle Quote für den Einsatz neuer Gase wie Wasserstoff und seine Derivate sowie Biomethan zu etablieren. "Ohne diese Grundlage bleibt ein großer Fehler im System." Positiv bewertete Kehler dagegen eine Klarstellung gegenüber dem Regierungsentwurf, die verhindere, dass grüner Wasserstoff sein grünes Siegel verliert, wenn er dem Erdgasnetz beigemischt wird. Dies sei für Elektrolyseprojekte wichtig, die nicht sofort über einen Zugang zum Wasserstoffnetz verfügten. /kw