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Bundesregierung gibt Kraftwerkssicherheitsgesetz auf

Berlin (energate) - Das Bundeskabinett hat Änderungen für die Bioenergie und einen Gesetzesentwurf zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) beschlossen. Das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) stand hingegen nicht auf dem Kabinettsplan und wird nicht mehr in dieser Legislatur beschlossen werden. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber energate. Die Umsetzung des KWSG sei nun leider nicht mehr möglich, dazu fehlten die erforderlichen Mehrheiten. "Deshalb konzentrieren wir uns jetzt auf das, was machbar ist", sagte er.

 

Neben dem Biomassepaket sei dies der Beschluss zum KWKG. Dieser sollte ursprünglich zusammen mit dem KWSG verabschiedet werden, kommt nun aber als separater Gesetzentwurf. Vorgesehen ist eine Verlängerung für Förderansprüche. Bisher mussten KWK-Anlagen bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Durch die Änderung muss zu dem Zeitpunkt nur ein gewisser Planungsstand der Anlagen vorliegen, zum Beispiel eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung. Damit können neue oder modernisierte KWK-Anlagen auch noch deutlich nach dem 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden und die Förderung erhalten. Gleiches gilt für Wärmenetze und Wärmespeicher, die über das KWKG gefördert werden. Gleichzeitig sei dies aber keine Vorfestlegung für den vorgesehenen Kapazitätsmechanismus ab 2028, so ein Regierungssprecher.

 

"Es ist gut, dass doch noch Bewegung in die Sache kommt", sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gebe es nach Erklärungen aus den Koalitionsfraktionen bis zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine breite und über Fraktionsgrenzen hinweg reichende Bereitschaft, das KWKG zu verlängern. Nun komme die aktuelle Formulierungshilfe der Bundesregierung hinzu. "Beides sollte man übereinanderlegen, um eine KWKG-Verlängerung hinzubekommen", so Liebing. Und auch der Energieverband BDEW begrüßt die geplante Verlängerung und verlangt, dass die Fraktionen den Antrag der Union mit der vorliegenden Formulierungshilfe in Einklang bringen. "Es ist jetzt an der Regierung und der Opposition, sich auf den letzten Metern zu einigen und keine weitere Zeit zu verlieren", sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae gegenüber energate.

 

Fertiges Gesetz lag vor

 

Dem Kraftwerkssicherheitsgesetz hatte der VKU hingegen zuvor Reparaturbedarf attestiert und auch der Energieverband BDEW sah hier noch Nachbesserungsbedarf. Gleichzeitig hatten sich Verbände und Branche für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes starkgemacht, damit die Ausschreibungen für neue wasserstofffähige Gaskraftwerke Anfang 2025 beginnen können. Die Umstellung des Stromsystems auf Erneuerbare erfordere den Zubau von flexiblen Kapazitäten, betonte auch der Sprecher des Wirtschaftsministeriums noch einmal. Für den Zubau habe mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz ein fertiges Gesetz auf dem Tisch gelegen, das mit der EU-Kommission verhandelt sei. Damit hätten 2025 Kraftwerkskapazitäten für Gas und Wasserstoffkraftwerke ausgeschrieben werden können.

 

Die Union hatte ihre Ablehnung jedoch klar signalisiert. "Es ergibt keinen Sinn, hier mit Rot-Grün noch gemeinsame Sache zu machen. Wir werden das nach der Wahl pragmatisch und entschlossen angehen", hatte Fraktionsvize Jens Spahn gegenüber energate zuletzt noch einmal betont.

 

Anreize zur Flexibilisierung von Biogasanlagen

 

Ob das Biomassepaket die Ziellinie noch vor den Neuwahlen erreicht, bleibt ebenfalls fraglich. Die Branche bezweifelt dies. Dennoch hat das Kabinett nun entsprechende Änderungen des EEG 2023 beschlossen. Die Regelungen zielen darauf ab, effektivere Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen zu setzen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Insgesamt könnten so auch Kosten eingespart und das EEG-Konto zukünftig entlastet werden.

 

So soll mit dem Gesetzespaket die Anschlussförderung für Bestandsanlagen von zehn auf zwölf Jahre verlängert werden. Anlagen mit Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz sollen vorrangig bezuschlagt werden. Die Ausschreibungsvolumina für Biomasse werden von 2 GW auf 2,3 GW angehoben, mit einem besonderen Fokus auf die Jahre 2025 (1.000 MW) und 2026 (800 MW). Die Südquote in der Biomasseausschreibung wird endgültig aufgehoben. Zukünftig soll Biomasse zudem verstärkt flexibel eingesetzt werden, um die Schwankungen von Wind- und Sonnenenergie auszugleichen. Zu den Änderungen gehört unter anderem die Begrenzung der Förderung auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsstunden sowie eine Aussetzung der Förderung bei schwach positiven Strompreisen (≤ 2 ct/kWh).

 

Scholz stellt Vertrauensfrage

 

Auch für das Biomassepaket drängt die Zeit. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am 11. Dezember den schriftlichen Antrag zur Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 Grundgesetz unterzeichnet. Bei einer Pressekonferenz betonte Scholz, dass dennoch wichtige Entscheidungen vor Jahresende getroffen werden müssten. Dazu gehört aus seiner Sicht die Stabilisierung der Netzentgelte, damit die Strompreise nicht ab Januar steigen.

 

Scholz verwies erneut auf seinen Vorschlag, um den Anstieg der Netzentgelte zu verhindern. "Auch das kann der Bundestag noch bis zur Weihnachtspause beschließen", sagte er. Am Montag, dem 16. Dezember, soll über die Vertrauensfrage im Parlament abgestimmt werden. Die Grünen haben angekündigt, sich bei der Abstimmung enthalten zu wollen, um nicht gegen die eigene Regierungspolitik stimmen zu müssen. Neuwahlen sind für den 23. Februar 2025 geplant. /ck

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