Bundesnetzagentur stellt Regulierungssystem neu auf
Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur ist einen großen Schritt weiter auf dem Weg zur Regulierung 2.0. Knapp ein Jahr nach dem offiziellen Start des Projektes "Netze. Effizient. Sicher. Transformiert" wird sie am 16. Januar vier wichtige Papiere vorlegen. Im Gespräch mit energate erläuterte die Vizepräsidentin Barbie Haller, welche Richtung die Behörde einschlagen will. Ab dem zweiten Quartal sind offizielle Festlegungsentwürfe zu erwarten für RAMEN, den Effizienzvergleich und die Kapitalverzinsung. Bis Ende des Jahres 2025 sollen die Beschlüsse fallen.
energate: Frau Haller, die Bundesnetzagentur veröffentlicht vier Papiere, unter anderem zur wichtigen Festlegung des neuen Regulierungsrahmens (RAMEN). Können Sie uns einen ersten Überblick geben?
Haller: Unsere großen, übergeordneten Ziele sind stabile und verlässliche Rahmenbedingungen, starke Vereinfachungen und mehr Dynamik im System sowie neue Anreize, um besser in der Energiewende zu werden. Jeder Euro in der Transformation will gut investiert sein, damit die Netzkosten auf einem verträglichen Niveau bleiben. Kostensteigerungen sollten wir nur anerkennen, wenn sie auch einen Mehrwert für die Energiewende erzielen.
energate: Bei dem Stichwort mehr Dynamik gab es teils großen Widerstand aus der Netzbranche gegen die Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre. Kommen Sie den Netzbetreibern hier entgegen, wie bereits angedeutet?
Haller: Wir halten an dem Grundsystem mit dreijährigen Regulierungsperioden fest und legen dies auch rechtlich so an. Ziel ist es hier, einerseits zügiger in die Kostenanerkennung zu kommen zugunsten der Netzbetreiber, andererseits, dass Kostensenkungen schneller beim Energieverbraucher ankommen. Daher müssen die bisherigen Verfahren bei uns und den Landesregulierungsbehörden beschleunigt werden. Die Länder haben auch darum gebeten, länger Zeit zu bekommen für die Umstellung. Für die kommende fünfte Regulierungsperiode wollen wir also in der Tat nochmals einmalig eine fünfjährige Regulierungsperiode vorsehen. Denn es ist anzunehmen, dass wir zu den Festlegungen möglicherweise zeitaufwändige Gerichtsverfahren führen müssen. Mit einer geklärten Sachlage können wir dann in die sechste Regulierungsperiode starten. Dies wäre beim Gas ab 2033 beziehungsweise Strom 2034 der Fall. Allerdings zielen wir schon in der nächsten, der fünften Periode auf mehr Dynamik.
energate: Wie sieht hier Ihr Ansatz aus?
Haller: Hier gab es fruchtbare Diskussionen mit dem VKU über ein Modell, das nicht zu mehr Bürokratie führt. Die Parameter, die wir im Effizienzvergleich schon abgefragt haben werden, wollen wir für die jährliche Anpassung der Betriebskosten nutzen. Damit stellen wir auf statistisch ermittelte, effiziente Kosten und eben nicht auf noch gesondert zu entwickelnde Pauschalen ab. Ein Beispiel: Für jede Windenergieanlage brauche es eine bestimmte Anzahl von zusätzlichen Mitarbeitern und jeder Mitarbeiter koste pro Jahr einen festgesetzten Betrag. Über solche Pauschalwerte lässt sich kein Konsens erzielen. Über den Effizienzvergleich liegt hingegen eine fundierte Kostentreiberanalyse mit entsprechenden Faktoren vor.
energate: Das klingt aber nicht nach weniger Aufwand, den Sie doch mit der Reform erreichen wollen?
Haller: Dazu müssen wir tatsächlich keine große Bürokratie aufbauen, bekommen aber trotzdem einen gerechtfertigten Aufschlag auf die Erlösobergrenze. Im Endeffekt wird nur die Änderung der Strukturdaten des Netzbetreibers geprüft, etwa die Anzahl der angeschlossenen Anlagen oder die Leitungskilometer, und diese werden dann pauschal mit dem Kostenfaktor aus dem statistischen Vergleichsmodell belegt. Jeder bekommt für eine Output-Änderung also eine bestimmte Wertanpassung, was auch nochmals Effizienzanreize setzen wird.
energate: Die Vereinfachung des Regulierungssystems ist eines der zentralen Ziele, das Sie sich vorgenommen haben. Schaffen Sie diesbezüglich den großen Wurf?
Haller: Das hoffen wir sehr. Wenn eine dreijährige Regulierungsperiode das Ziel ist, wird dies ohne eine grundlegende Vereinfachung nicht zu schaffen sein. Wir müssen durch Vereinfachungen wie etwa durch Pauschalen so viel Komplexität aus dem System herausnehmen, dass wir die einzelnen Regulierungsschritte deutlich schneller abarbeiten können als in der Vergangenheit. Wir wollen den Aufwand für alle Beteiligten reduzieren, für die Netzbetreiber, für Investoren und Kapitalgeber, genauso wie für die Landeregulierungsbehörden und natürlich auch für uns selbst.
energate: An welchen Stellen wird dies in den vorgelegten Papieren sichtbar?
Haller: Das wird an vielen Stellen sichtbar. Wir wollen weniger Daten abfragen und dort wo möglich, Pauschalen ansetzen, etwa bei der geplanten pauschalen Kapitalkostenvergütung, dem WACC, oder der Anerkennung des Umlaufvermögens. Im Ergebnis soll das zu viel weniger Abgrenzungsaufwand und deutlich weniger Erfassungsschwierigkeiten führen.
energate: Können Sie ein konkretes Beispiel nennen?
Haller: Beim Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten schlagen wir eine deutliche Entschlackung vor. Das wird nicht zur Freude aller Netzbetreiber sein. Wir sehen in der aktuellen Praxis aber Positionen, die sich regulatorisch nicht begründen lassen und zudem nicht wirklich werthaltig sind. Hier wollen wir vereinfachen und uns an drei klaren Kriterien orientieren: Nur Positionen, die durch exogene Faktoren bestimmt werden, die bei den Netzbetreibern nicht in gleicher Weise auftreten und werthaltig sind, wollen wir weiterhin als dauerhaft nicht beeinflussbar anerkennen. Das sind dann im Kern vier Positionen: die vorgelagerten Netzkosten, vermiedene Netzentgelte, Aufwendungen für Versorgungsleistungen und die Kosten für den Rollout der modernen Messeinrichtungen.
energate: Das heißt, die Kosten für das Netzengpassmanagement fallen aus dem Katalog?
Haller: Richtig. Die Kosten für das Netzengpassmanagement werden bei den Verteilnetzbetreibern zunehmen, denn die Redispatchmengen steigen eben nicht nur im Übertragungsnetz. Deshalb wollen wir hier einen Anreiz setzen, Netzausbau und Redispatch gut auszutarieren. Beides, die Kapitalkosten für den Ausbau und die operativen Kosten für die Eingriffe in die Erzeugungsleistung, kommen also in den Effizienzvergleich des Basisjahres, dürfen aber jährlich angepasst werden. Auch hier können die Netzbetreiber besser werden, um ein effizientes Maß an Redispatch zu haben - in meinen Augen eine Chance.
energate: Das dürfte ein Punkt sein, über den es noch intensive Diskussionen geben dürfte. Wo erwarten Sie noch Widerstand?
Haller: Intensive Diskussionen haben wir bereits geführt bei der Frage, wie wir die Gewerbesteuer ansetzen. Wir wollten ursprünglich weg von der Pauschale hin zur tatsächlich anfallenden Gewerbesteuer. Verbraucherschützer waren dafür, weil sie sich dadurch einen dämpfenden Effekt auf die Netzentgelte erhofft hätten. Wir mussten aber anerkennen, dass das zu sehr viel Aufwand führen würde, mit Wirkungen auf den steuerlichen Querverbund. Die Landesregulierungsbehörden haben klar dagegen votiert. Daher sehen wir nun davon ab und bleiben bei der kalkulatorischen Gewerbesteuer.
energate: Bei anderen Punkten sind Sie weniger kompromissbereit, etwa bei der Frage, ob es noch einen generellen sektoralen Produktivitätsfaktor in der Energiewirtschaft gibt.
Haller: Wir sind hier sehr klar der Meinung, dass wir nicht einfach auf die Inflation abstellen können. Es gibt einen technologischen Fortschritt in der Branche, der ist auch zu berücksichtigen. Allerdings wollen wir auch hier vereinfachen: Bisher kommen hier zwei methodische Ansätze zur Anwendung: Malmquist und Törnqvist. Künftig soll es nur noch die Malmquist-Methode sein, das verringert den Aufwand bei der Datenerhebung.
Zudem wird es bei den Baukostenzuschüssen (BKZ) Neuerungen geben: Da die Gelder dem Netzbetreiber zinsfrei zur Verfügung gestellt werden, müssen sie bei der Basis für die Kapitalverzinsung außen vor bleiben. Gleichzeitig wollen wir über ein neues BKZ-Bonus-System honorieren, wenn der Netzbetreiber diese überhaupt verlangt.
energate: Für kleinere Netzbetreiber besteht ja bereits die Möglichkeit, den Aufwand durch das vereinfachte Verfahren zu verringern. Kommt es hier zu Neuerungen?
Haller: Ja, an zwei Stellen. Zum einen wollen wir dabei nicht mehr auf die Kundenzahl abstellen, sondern auf die Netzkosten der Netzbetreiber und die Marktabdeckung. Zum anderen soll es ein neues, nochmals deutlich vereinfachtes Verfahren für Kleinst-Netzbetreiber geben, die nur für einige Leitungskilometer verantwortlich sind. Diese können von den zuständigen Regulierungsbehörden künftig vom Regulierungsaufwand befreit werden.
energate: Die Bundesnetzagentur plant, die Energiewendekompetenz in die Qualitätsregulierung für die Energiewende einzubeziehen. Betrifft dies alle Netzbetreiber, auch die kleinen?
Haller: Wir kommen in ein Energiewendesystem, in dem alle Netzbetreiber mitziehen müssen und nicht nur 60 oder 80 Prozent. Das heißt die Energiewende-Indikatoren müssen wir bei allen abfragen. Wir wollen im ersten Schritt zunächst klären, was macht einen leistungsfähigen Netzbetreiber aus, was sind die Kriterien und wie können wir das messen? Dabei wird es beispielsweise um die Geschwindigkeit von Netzanschlüssen, um die Standardisierung und um Digitalisierung von Prozessen gehen. Unser Ziel ist hier, noch bis Ende 2025 einen Festlegungsentwurf zu haben, der die Indikatoren zur Ermittlung der Energiewendekompetenz definiert. Dabei geht es auch um die Frage, wie wir das honorieren können.
energate: …oder auch bestrafen. Ist ein Malus eine Option, die es auch vor Gericht schwerer haben dürfte durchzukommen?
Haller: Ja das ist richtig. Alles steht und fällt mit einer guten Datenbasis und dem ex ante bekannten, gut abgrenzbaren und dokumentierbaren Indikator. Andererseits kann auch ein Nur-Bonussystem funktionieren, wenn ausgeschlossen wird, dass Netzbetreiber lediglich mit Optimierungen durchkommen, ohne wirklich etwas zu tun. Übrigens bereits in der ersten Stufe, nur durch die Definition und Erfassung und Veröffentlichung der Daten erwarten wir einen Mehrwert. Natürlich werden auch ein kommunaler Anteilseigner, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und möglicherweise auch die Lokalpresse, sich die Energiewendekompetenz in ihrem Netzgebiet anschauen. Das Interesse ist da, allein schon durch die steigenden Netzentgelte und die Diskussion um die Gastransformation.
energate: Wohin geht die Tendenz noch vor dem Gutachten, in Richtung Bonus Malus oder nur Malus?
Haller: Bevor wir nicht die Indikatoren festgelegt haben, können wir über diese Frage nicht entscheiden.
energate: Entbürokratisierung steht über vielen der geplanten Neuerungen. Lässt sich bei so viel Vereinfachung die erforderliche Rechtssicherheit wahren?
Haller: Das ist ein Muss. Wir stellen uns natürlich darauf ein, dass es in Zukunft Klagen geben wird. Unsere Aufgabe ist es, unsere Entscheidungen bestmöglich zu begründen. Das Begründungserfordernis ist gegenüber der früheren Praxis deutlich gestiegen. Dem wollen wir gerecht werden und sind zuversichtlich, dass unsere Entscheidungen vor Gericht Bestand haben.