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Bundesnetzagentur konsultiert Wasserstoff-Fahrpläne

Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation des Festlegungsentwurfs "FAUNA" gestartet. Damit will die Regulierungsbehörde die Rahmenbedingungen für Wasserstoff-Fahrpläne nach Paragraf 71k Gebäudeenergiegesetz festsetzen.

 

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen in Zukunft überwiegend mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Gasheizung auf absehbare Zeit auf Wasserstoff umgestellt wird. Voraussetzung dafür ist ein verbindlicher Umstellfahrplan der jeweiligen Kommune und des zuständigen Verteilnetzbetreibers. Dann kann übergangsweise noch eine Gasheizung eingebaut und betrieben werden.

 

Die jeweiligen Fahrpläne müssen bei der Bundesnetzagentur eingereicht und genehmigt werden und verbindlich aufzeigen, wie die Netzinfrastruktur spätestens bis zum Jahr 2045 auf eine vollständige Versorgung mit Wasserstoff umgestellt werden kann. Es muss dabei klar werden, wie die Umstellung wirtschaftlich und technisch gesichert werden kann, damit der Verbraucher eine rechtssichere Planungsgrundlage hat.

 

Stellungnahmen bis 16. September möglich

 

Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss die Bundesnetzagentur erstmal bis zum 31. Dezember 2024 vorlegen, wie das Format des Fahrplans auszusehen hat, welche Nachweise zu erbringen sind und wie die Informationen übermittelt und geprüft werden können. Eine erste, informelle Konsultation zu Eckpunkten hat die Regulierungsbehörde im April durchgeführt. Daraus ist der jetzt veröffentlichte Festlegungsentwurf hervorgegangen. Er wird ergänzt von Erwägungen der Behörde als Hintergrund der Ausgestaltung. Die Konsultation läuft bis zum 16. September. /tc

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