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Bundesnetzagentur: Keine Kraftwerksausschreibungen 2024

Berlin (energate) - Seit Monaten wartet die Energiebranche auf Beihilfen für den Bau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken. Im laufenden Jahr wird es allerdings, anders als vom Bundeswirtschaftsministerium geplant, keine Ausschreibung mehr geben. Das erklärte Barbie Kornelia Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, auf dem BDEW-Kongress in Berlin. Die Ausschreibungen müssten bei aller notwendigen Schnelligkeit gut vorbereitet sein, begründete Haller. Sie hält einen Termin Anfang des kommenden Jahres für realistisch. Sehr wahrscheinlich wird die Bundesnetzagentur die Ausschreibungen durchführen. Haller stellt sich damit gegen Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der - zumindest offiziell - bislang am Ziel einer ersten Ausschreibungsrunde von 2.500 MW im laufenden Jahr festhält. Insgesamt soll die Kraftwerksstrategie den Zubau von 10.000 MW an Kapazitäten anreizen.

 

Das Problem: Bisher gibt es noch keine Details, etwa dazu, in welchen Regionen die Kraftwerke entstehen sollen. Nach wie vor ringt das Bundeswirtschaftsministerium mit der EU-Kommission um die beihilferechtliche Freigabe. Erst danach sollen die Inhalte der Strategie mit der Branche und vermutlich im Anschluss im Bundestag besprochen werden. Habeck erklärte beim BDEW-Kongress nun, dass alle großen Themen mit der EU-Kommission geklärt seien, etwa zur Förderung und zu Mengen.

 

KWS als Instrument zur Versorgungssicherheit?

 

Kompliziert sei das Verfahren, so der Minister, weil der Kommission eine Kapazitätslücke nachgewiesen werden müsse, die aber 2030 noch nicht bestehe, sondern erst später. Die Kraftwerke würden also im Vorgriff auf eine mögliche Knappheit im Jahr 2039 ausgeschrieben. "So etwas macht die Kommission nicht gerne", sagte Habeck. Deutete er damit an, dass es in den Gesprächen mit Brüssel einen Schwenk gegeben hat? Ursprünglich war die Kraftwerksstrategie vom Ministerium nach den EU-Beihilfeleitlinien als Dekarbonisierungsinstrument geplant gewesen. Allerdings führte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds dazu, dass der gesamte Umfang eingeschränkt werden musste - weil es an Geld fehlt.

 

Soll nun die Strategie unter den "Beihilfen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit“ laufen? Diesen Schluss ließen zumindest die Aussagen des Ministers zu. Dazu passt, dass er erklärte, sollte in den 2030ern nicht genügend Wasserstoff für die Kraftwerke bereitstehen, könnten die neu gebauten Anlagen einfach weiter Gas einsetzen. Noch bei der Einigung zur Kraftwerksstrategie im Februar hatte es geheißen, spätestens im Jahr 2032 solle festgelegt werden, wann die Anlagen auf Wasserstoff umstellen.

 

Klarstellung vom Energiestaatssekretär

 

Im Nachgang zu Habecks Rede stellte Energiestaatssekretär Philipp Nimmermann bei einer Abendveranstaltung am 6. Juni allerdings klar, dass die Kraftwerksstrategie als Dekarbonisierungsinstrument angemeldet wird und für die geförderten Anlagen ein Gasverstromungsverbot gelten werde. Der Kapazitätsmechanismus werde dagegen als Instrument zur Versorgungssicherheit laufen.

 

Warnung vor Attentismus

 

Die potenziellen Betreiber der Kraftwerke hoffen derweil darauf, dass es bald Klarheit über die Investitionsbedingungen gibt. Diese sollten am Anfang nicht zu kompliziert ausfallen, forderte etwa RWE-Chef Markus Krebber beim BDEW-Kongress. Er warb dafür, bei den ersten Ausschreibungen auf eine regionale Komponente zu verzichten. Diese hält allerdings Bundesnetzagentur-Vizepräsidentin Haller für notwendig. Die Anlagen müssten zudem zur Systemsicherheit beitragen, also etwa zur Spannungshaltung. Entscheidend sei auch ein enger zeitlicher Zusammenhang mit dem von der Ampel angekündigten Kapazitätsmechanismus, der die Kraftwerksstrategie ablösen soll. "Es darf keinen Attentismus geben, weil alle auf den Kapazitätsmarkt warten", so Haller.

 

Laut Aussagen aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll es noch in diesem Sommer eine Einigung auf einen Kapazitätsmechanismus geben. Offen ist, ob in der laufenden Legislatur noch ein Gesetzgebungsverfahren dazu abgeschlossen werden kann. Wirtschaftsminister Habeck ließ dies zuletzt offen. /kw

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