BMWK will schnelle Umsetzung der Gasrichtlinie
Berlin (energate) - Noch in dieser Legislaturperiode will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wesentliche Teile der europäischen Gas- und Wasserstoffrichtlinie umsetzen. Dies sagte der zuständige Abteilungsleiter im Ministerium, Philipp Steinberg, in einem Vortrag auf der BDEW-Konferenz "Treffpunkt Netze". Dabei soll es insbesondere um die Regelungen für Verteilnetze und das Unbundling von Wasserstoff- und Erdgasnetzbetrieb gehen.
Steinberg konzentrierte sich in seinem Vortrag auf die Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben für Verteilnetzbetreiber. Artikel 57 der Richtlinie sieht vor, dass Gasverteilnetzbetreiber bei einer entsprechenden Reduzierung der Erdgasnachfrage Stilllegungspläne erstellen müssen. Im BMWK hält man von dem Begriff wenig. Die Verteilnetzbetreiber sollen Verteilnetzentwicklungspläne erstellen, die verschiedene Optionen enthalten können. Biomethan, synthetische Gase, Wasserstoff oder eine Stilllegung könnten Gegenstand solcher Pläne sein, erläuterte Steinberg und betonte: "Wir wollen ein Ermöglichungsgesetz".
Interpretation von Green Paper
Im Frühjahr hatte das Ministerium ein Green Paper zur Anpassung der Rahmenbedingungen der Gasnetze veröffentlicht, das in der Branche weitgehend als Anleitung zum Ausstieg aus der Nutzung von Gasnetzen interpretiert wurde. So sei das Papier nicht gemeint gewesen, versicherte Steinberg in seinem Impuls. Bei einer Transformation oder Stilllegung der Gasverteilnetze will das BMWK Regelungen einführen, die eine Pflicht zur Investition in Gasnetze sowie die Anschlusspflicht abschaffen. Steinberg betonte zudem, einen Rückbau wolle man weitgehend vermeiden.
Für eine Abschaltung von Verbrauchern soll es aber lange Ankündigungsfristen sowie eine Pflicht zur Beratung bezüglich möglicher Alternativen geben. Der Umgang mit Verbrauchern ist sensibel: "Bei vielen Verbrauchern kommen Veränderungsprozesse in der Polykrise nicht gut an", zeigte sich Steinberg des Problems bewusst. Keine Lösung wird es im Rahmen einer ersten Novellierung wohl für das Problem von Gasnetzkonzessionen für die Fälle geben, in denen sich kein neuer Konzessionär findet. Bei dem Thema weiß man im BMWK auch noch nicht, wie eine Lösung aussehen könnte. "Da sind wir noch am Grübeln", sagte Steinberg.
"Wie ein Bremsklotz"
Die Branche drängte währenddessen auf eine schnelle Umsetzung der europäischen Richtlinien. Die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Kerstin Andreae, erinnerte daran, dass die europäische Gasbinnenmarktrichtlinie bis Sommer 2026 umgesetzt sein muss, aber 2025 Bundestagswahlen stattfinden und die Umsetzung dieser Richtlinie bei den Koalitionsverhandlungen keine Priorität haben werde. "Wenn wir die Wärmeplanungen, die jetzt in den Kommunen gemacht werden, die Umstellung auf Wasserstoff, die Entflechtungsregeln nicht bekommen, stocken wir an einer so gewaltigen Stelle", warnte sie. Das sei "wie ein Bremsklotz". Auch Vertreter von Netzbetreibern wünschten sich in einer Podiumsdiskussion eine schnelle Umsetzung der Richtlinien.
Ob zumindest Teile des "neuen Grundgesetzes für die Wasserstoffwirtschaft" (Steinberg) wirklich noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, ist aber offen. Es hängt an der Bereitschaft der Koalitionsparteien. Aus der SPD ist zu hören, man erwarte im Dezember einen Entwurf, den man dann zügig parlamentarisch beraten wolle. Bei der FDP gibt es wohl deutlich stärkere Zurückhaltung. /hl /kij