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BMWK plant Direktvermarktungspflicht für Kleinanlagen

Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) will erneuerbare Energien künftig deutlich stärker in den Markt integrieren und sie weniger staatlich subventionieren. Dazu liegen verschiedene Vorhaben auf dem Tisch. Wie nun aus Kreisen des Ministeriums bekannt geworden ist, soll es im Rahmen der Wachstumsinitiative im Stromsektor zahlreiche Änderungen insbesondere für kleinere Anlagen geben.

 

Künftig sollen offenbar alle Anlagen ab 2 kW Leistung vom Netzbetreiber angesteuert werden können, um auf die Netzsituation und Preissignale reagieren zu können. Außerdem soll wohl die Pflicht zur Direktvermarktung auf eine Leistungsgrenze von 25 kW installierter Leistung abgesenkt werden. Derzeit liegt diese bei 100 kW.

 

Und auch die Pläne zur Absenkung der EEG-Vergütungssätze auf 0 Cent pro kWh bei negativen Strompreisen könnten verschärft werden. Bisher gilt für dieses und kommendes Jahr eine Absenkung, wenn der Spotmarktpreis im Verlauf von mindestens drei Stunden negativ ist. Ist das der Fall, erhalten betroffene Anlagen rückwirkend ab der ersten Stunde der negativen Preise keine Marktprämie.

 

Ausnahmen für Bestandsanlagen, Speicher bekommen Erleichterungen

 

Künftig sollen alle Neuanlagen nur noch eine Vergütung erhalten, solange die Großhandelspreise positiv sind. Auch hier soll die Leistungsgrenze scheinbar auf 25 kW abgesenkt werden. Hintergrund der verschärften Regelungen zur Steuerbarkeit und Direktvermarktung sind die jüngst immer häufiger auftretenden Phasen mit negativen Strompreisen infolge des massiven Zubaus kleinerer PV-Anlagen.

 

Bestandsanlagen sowie Balkon-PV sollen von den genannten Regelungen ausgenommen werden. Im Bestand sollen stattdessen Anreize geschaffen werden, um sich netzdienlich zu verhalten. Für Stromspeicher könnte das BMWK hingegen deutliche Erleichterungen schaffen. Angeblich sollen Speicher künftig sowohl Grau- als auch Grünstrom vorhalten können, ohne dass der EEG-geförderte Strom dadurch seine Eigenschaften verliert. Das Ausschließlichkeitsprinzip des EEGs würde damit aufgehoben. Außerdem heißt es, dass das BMWK das sogenannte "Cable Pooling" zulassen möchte. Hier können Speicher und Erneuerbaren-Anlagen einen gemeinsamen Netzanschluss nutzen. /lm

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