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BMWK macht Zugeständnisse bei Preisobergrenzen

Berlin (energate) - Laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) sind die Preisobergrenzen für den Smart-Meter-Rollout bislang zu niedrig angesetzt. Das geht aus dem Digitalisierungsbericht hervor, der energate vorliegt und mit dem sich zurzeit der Klima- und Energieausschuss des Bundestags beschäftigt. Mit dieser Einschätzung kommt das Ministerium den Messstellenbetreibern entgegen - sie hatten schon lange geklagt, die Preisobergrenzen (POG) seien nicht auskömmlich. Ebenfalls in ihrem Sinne dürften die angedachten Erleichterungen beim Einbau auf Kundenwunsch sein. Anbieter flexibler Tarife haben hingegen das Nachsehen. 

 

Mehr Puffer für optionale Einbauten

 

Für die Messstellenbetreiber ist es deutlich einfacher planbar und auch wirtschaftlicher, wenn sie den Smart-Meter-Rollout straßenzug- beziehungsweise viertelweise durchführen. Der Einbau auf Kundenwunsch bleibt aber weiterhin erhalten. Allerdings galt bislang, dass die Messstellenbetreiber diesem innerhalb von vier Monaten nachkommen müssen. Das soll geändert werden. Der Bericht schlägt vor, dass der Einbau auf Kundenwunsch zurückgestellt werden kann, und zwar dann, wenn die Einzelbestellungen eine bestimmte Quote überschreiten. Spätestens nach zwölf Monaten müssen die Bestellungen jedoch abgearbeitet werden. Zudem schlägt der Bericht höhere Entgelte für den optionalen Einbau auf Kundenwunsch sowie für einen vorzeitigen Pflichteinbau vor.

 

Mit den erleichterten Vorgaben bezüglich der optionalen Einbaufälle will das Bundeswirtschaftsministerium den Messstellenbetreibern ermöglichen, zunächst "Energiewendeanlagen" mit Smart Metern auszustatten, sodass diese von den Netzbetreibern angesteuert werden können. Denn um die Systemstabilität sicherzustellen, habe eine "sichere und hochverfügbare Ansteuerbarkeit" dieser Anlagen "höchste Priorität", heißt es in dem Bericht.

 

Preisobergrenzen zu niedrig

 

Ein dem Digitalisierungsbericht zugrunde liegendes Gutachten sowie die Konsultation ergaben "eine signifikante finanzielle Unterdeckung des Rollouts" und das selbst bei den effizientesten Messstellenbetreibern, heißt es weiter. Das gelte für die Pflichteinbaufälle und noch deutlich drastischer bei den optionalen Einbaufällen. Lege man nur die 25 Prozent effizientesten Messstellenbetreiber zugrunde, müsse die Preisobergrenze für Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 6.000 bis 10.000 kWh sowie für Prosumer auf 130 Euro brutto angehoben werden, lege man den Median zugrunde, tendiere dieser Wert sogar gegen 200 Euro brutto. Zum Vergleich: Heute liegt die Preisobergrenze für diese niedrigste Pflicht-Einbaugruppe bei 100 Euro brutto, wovon 20 Euro vom Anschlussnehmenden zu zahlen sind.

 

Noch schlechter als bei den Pflichteinbauten steht es laut dem Papier um die Wirtschaftlichkeit von optionalen Einbauten. Hier lägen die tatsächlichen Kosten selbst bei den effizientesten 25 Prozent der Messstellenbetreiber zwei- bis dreimal so hoch wie die derzeitigen Gesamt-POGs von 30 beziehungsweise 60 Euro brutto. Der Bericht schlägt hier eine Vereinheitlichung auf 60 Euro jährlich vor, zuzüglich der höheren Einmalzahlung beim Einbau auf Kundenwunsch.

 

Schnellerer Rollout für EE-Anlagen?

 

Der Digitalisierungsbericht weist zudem darauf hin, dass die Bundesregierung im Rahmen der Wachstumsinitiative beschlossen hat, dass die Direktvermarktungsschwelle für erneuerbare Energien ab dem 1. Januar 2025 in drei Jahresschritten auf 25 kW sinken soll. Auch die Schwelle für die Steuerbarkeit von Ökostromanlagen soll sinken. Im Bericht heißt es dazu: "Hieraus werden sich auch neue Anforderungen an den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtrollout ergeben."

 

Als weiteres Instrument für einen höheren Netznutzen schlägt der Bericht zudem sogenannte Rollout-Vereinbarungen zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreibern vor - die in der Praxis oft ein und dasselbe Unternehmen sind. Durch diese Vereinbarungen können Netzbetreiber die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen auch bei optionalen Einbaufällen veranlassen, um den Netzbetrieb und die Netzplanung zu verbessern.

 

Messstellenbetreiber können Konsortien bilden

 

Als weitere Vereinfachung für die grundzuständigen Messstellenbetreiber schlägt das Papier zudem vor, diese könnten Konsortien bilden, um gemeinsam ihre Rollout-Quoten zu erfüllen. Und auch für den Auffangmessstellenbetreiber - aktuell in fast allen Bundesländern Westnetz - soll es Verbesserungen geben, namentlich durch eine bessere wirtschaftliche Absicherung.

 

Der Digitalisierungsbericht schaffe Transparenz, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, lobte Frank Hirschi vom Beratungsunternehmen Horizonte-Group. Es werde deutlich, dass die bisherigen Preisobergrenzen ein zu enges Korsett darstellten. Der BDEW mahnte, wichtig sei nun die zügige Umsetzung der Maßnahmen, so dass die Änderungen schon in 2025 wirksam werden. Die Anbieter dynamischer Tarife sehen den Bericht hingegen eher kritisch, wie energate aus ihrem Kreise erfuhr. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, den Einbau auf Kundenwunsch unter gewissen Umständen zu verzögern, sowie die höheren Entgelte in diesem Bereich. 

 

Der erste Digitalisierungsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums sollte eigentlich schon am 30. Juni erscheinen, verzögerte sich aber. Gleichwohl betont der Bericht, das Veröffentlichungsdatum sei so gewählt, dass rechtliche Anpassungen noch rechtzeitig umgesetzt werden können. Das Ministerium muss den Bericht alle vier Jahre vorlegen und damit monitoren, wie die Digitalisierung des Energiesektors voranschreitet. /sd

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