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Bericht zum Kohleausstieg verzögert sich

Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigt die erneute Verschiebung eines gesetzlich vorgesehenen Berichtes zur Umsetzung des Kohleausstiegs. Es stünden wesentliche Entscheidung zum Thema Versorgungssicherheit an, die es abzuwarten gelte, sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber energate. "Ansonsten droht der Bericht eine Energiewelt zu untersuchen, die nicht der Wirklichkeit entspricht", erklärte er weiter.

 

Laut § 54 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) soll dieser die Auswirkungen des Kohleausstieges auf die Versorgungssicherheit, die Wärmeversorgung, die Strompreise und die Klimaschutzziele analysieren, und zwar jeweils in den Jahren 2022, 2026, 2029 und 2032. In Zukunft kommt den Berichten große Relevanz zu: Die Ergebnisse sollen die Grundlage für die Entscheidung bilden, ob sich der Kohleausstieg von 2038 auf 2035 vorziehen lässt, so steht es im Gesetz.

 

Verschiebung schon 2022

 

Vor zwei Jahren, zu Hochzeiten der Energiekrise nach dem Angriff auf die Ukraine, hatte das Ministerium lediglich in einem dreiseitigen Zwischenstand erläutert, weshalb sich der Bericht aufwendiger und umfangreicher gestalte als ursprünglich gedacht. "Zugleich haben sich aufgrund der Fortschritte bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit, neue politische Weichenstellungen ergeben, die es uns zwingend erscheinen lassen, den Bericht neu aufzusetzen", hieß es aus dem Ministerium. 

 

Nun bittet das Ministerium erneut um Aufschub. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Kellner (Grüne) auch in einem der Redaktion vorliegenden Schreiben an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag. Kellner verweist darin auf die nach wie vor ausstehende Kraftwerksstrategie, über die das Ministerium seit Wochen mit der EU-Kommission verhandelt. Die Kraftwerksstrategie biete eine Perspektive für die technologische Weiterentwicklung an bestehenden Kohlestandorten und sichere den Kohleausstieg zusätzlich ab, heißt es darin.

 

Staatssekretär Kellner erwähnt zudem die von der Koalition geplante Einführung eines Kapazitätsmechanismus, für die es noch im Sommer eine Einigung geben soll. Zudem will das Ministerium neue Berichte der Bundesnetzagentur zur Gasversorgungssicherheit abwarten. "All diese Punkte sollten berücksichtigt werden, damit die Diskussion über den Bericht nicht hinter die Realität zurückfällt", erklärte der Ministeriumssprecher. Das Ministerium wolle diesen nun im Frühjahr 2025 vorlegen - also ein Jahr vor dem nächsten turnusgemäß fälligen Bericht.

 

Kruse übt Kritik/CDU macht Bedingungen für Abschaltungen 

 

Von der FDP kommt dafür scharfe Kritik. Das von Robert Habeck (Grüne) geführte Ministerium verweigere die wissenschaftliche Überprüfung des Kohleausstiegs und verstoße damit gegen das Gesetz, schrieb der energiepolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Liberalen, Michael Kruse, im Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter).

 

Eine andere Gangart zeichnet sich auch bei der CDU ab, die das Kohleausstiegsgesetz 2020 mitbeschlossen hatte. In einem der Redaktion vorliegenden Entwurf für eine "Energie-Agenda 2035" aus der CDU-Fraktion heißt es, dass es künftig "kein weiteres Abschalten von Kohlekraftwerken ohne vorherige verfügbare (bereits gebaute) residuallastfähige Ersatzkapazitäten" geben sollte. 

 

Regelung für junge Steinkohlekraftwerke

 

Relevanz hat der Evaluierungsbericht zum KVBG auch für Betreiber von Steinkohlekraftwerken, die nach 2010 in Betrieb gegangen sind. Der Grund: Diesen könnte im Zuge des Kohleausstiegs eine entschädigungslose Abschaltung vor Ende des Refinanzierungszeitraums drohen. Sie haben daher auf eine Sonderregelung im § 54 KVBG gedrungen. Zu den vorgesehenen Evaluierungsdaten ist demnach eine Regelung vorzusehen, die "unzumutbare Härten" für die Betreiber vermeidet. "Dies kann durch eine beihilferechtskonforme Entschädigung von Härtefällen oder durch wirkungsgleiche Maßnahmen erfolgen", heißt es dazu. Betroffen sind Kraftwerke etwa von Uniper, Steag oder Trianel. Die Sonderregel für die jungen Steinkohleanlagen war erst im parlamentarischen Verfahren ins Gesetz gekommen. /kw

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