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Ampel einigt sich beim Wasserstoff-Kernnetz

Berlin (energate) - Die Fraktionen der Ampelregierung haben sich auf die Finanzstruktur des Wasserstoff-Kernnetzes verständigt. Dabei gibt es in einigen Punkten Änderungen zum bisherigen Entwurf der Bundesregierung. Vor allem für die Fernleitungsnetzbetreiber zentrale Punkte wie der Selbstbehalt von 24 Prozent und die vergleichsweise geringe Eigenkapitalverzinsung von 6,69 Prozent bleiben aber unverändert, wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht, der energate vorliegt. Der Gesetzesentwurf soll in der kommenden Woche im Deutschen Bundestag behandelt werden.

 

Die Bundesregierung hatte im Januar ihren Entwurf zur dritten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegt, um den Rechtsrahmen für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zu schaffen und einen schnellen Hochlauf zu ermöglichen. Zentrale Punkte sind die Prozesse der Netzentwicklungsplanung und ein Finanzierungsmechanismus, um in der Anfangsphase extrem hohe Netzentgelte zu vermeiden. Für diesen "intertemporalen Kostenallokationsmechanismus" legt die Bundesnetzagentur ein Hochlaufentgelt fest. Differenzen zwischen Einnahmen und Kosten werden auf einem Amortisationskonto verbucht, das über Darlehen der KFW abgesichert und 2055 ausgeglichen wird.

 

Modell muss Investoren überzeugen

 

Das Amortisationskonto wird innerhalb der Branche unterstützt. Kritisch bleibt die Frage, ob die Regelungen ausreichen, Investoren anzuziehen. Aus Sicht der FNBs ist der EK-Zins nicht besonders attraktiv. Bei einer Expertenanhörung im Februar wurde zudem der hohe Selbstbehalt der Netzbetreiber kritisiert. Im Falle eines Scheiterns des Wasserstoffhochlaufs will der Bund nicht allein die Kosten tragen, 24 Prozent sollen in dem Fall die Netzbetreiber als Eigenanteil übernehmen. In der Expertenanhörung wurde gefordert, dieses Risiko für Investitionen von 24 auf 15 Prozent abzusenken, wie auch vom Bundesrat gefordert.

 

In einem Hinweispapier ans politische Berlin haben die FNBs Anfang März davor gewarnt, dass ihre Anteilseigner angesichts der vorgesehenen Finanzierungsbedingungen nicht ins Kernnetz investieren werden. Bis zum 21. Mai müssen die Netzbetreiber den finalen Antrag für das Kernnetz bei der Bundesnetzagentur einreichen. Tun sie das nicht, wäre die Bundesnetzagentur verpflichtet, ein Kernnetz zu planen.

 

Grundsatzentscheidung für privatwirtschaftlichen Aufbau

 

Die energiepolitischen Sprecher der Ampelfraktionen zeigten sich nach der Einigung überzeugt, den richtigen Rahmen für den Wasserstoffhochlauf vorgelegt zu haben. "Wir haben erreicht, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt, und schaffen nun attraktive Investitionsbedingungen für die Branche", so Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Ihn freue besonders, dass es gelungen sei, umfangreiche bürokratische Berichtspflichten schon im Gesetzgebungsprozess abzubauen.

 

Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, betonte: "Im parlamentarischen Verfahren ist eine Stärkung von Investitionssicherheit für den Hochlauf des Wasserstoff-Kernnetzes gelungen, die auch Insolvenzrisiken auffängt." Ingrid Nestle, Sprecherin für Klimaschutz und Energie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem "einen ausgewogenen Rahmen für das künftige Wasserstoffnetz".

 

Lackmustest Investitionsentscheidungen

 

Der Verband der Fernleitungsnetzbetreiber, FNB Gas, wollte auf Anfrage keine Stellungnahme zu der Einigung abgeben. Man werde diese zunächst prüfen und sich in der kommenden Woche äußern, hieß es. Das erste Echo der Verbände BDEW und VKU fällt verhalten positiv aus.

 

"Ohne einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes kann der Start in eine Wasserstoffwirtschaft nicht gelingen", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die Einigung sei daher ein wichtiger Schritt. Sehr bedauerlich sei dagegen, dass wichtige Forderungen des Bundesrats nicht aufgenommen wurden. "Das Risiko eines Kapitalverlusts muss für Investoren ausgeschlossen sein", forderte sie mit Blick auf den Selbstbehalt. Es müsse sich zeigen, ob der gefundene Kompromiss ausreichend sei für die Investoren.

 

Ähnlich äußerte sich auch ein Sprecher des VKU: "Der Lackmustest wird sein, ob auf der Grundlage der Einigung tatsächliche Investitionsentscheidungen getroffen werden oder nicht." Grundsätzlich sei die Einigung ein wichtiger Schritt. Aber entscheidend seien die Details, die noch offen sind.

 

Weitere Änderungen

 

Zu den Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf gehört auch, dass Trading Hub Europe das Amortisationskonto führen soll. Im Sinne der Flexibilität wurde die Frist für finanzierbare Projekte von 2032 auf 2037 gesetzt. Bei der Aufstellung der Netzentwicklungspläne werden nun auch die Verteilnetzbetreiber beteiligt, ebenso werden die lokalen Transformationspläne berücksichtigt. In der Netzplanung wird der Umsetzungsbericht, der bisher alle zwei Jahre vorgelegt werden muss, gestrichen. /tc

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