6.000-kWh-Grenze für Rollout bleibt
Berlin (energate) - Die aktuelle Verbrauchsgrenze für den verpflichtenden Smart-Meter-Rollout soll nun doch bei 6.000 kWh pro Jahr bleiben. Diese Zusage machte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) laut dem Branchenverband ZVEI auf dem Wärmepumpengipfel in Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte dies auf Anfrage von energate nicht offiziell bestätigen. Es teilte aber mit, es werte derzeit die Ergebnisse der Verbändeanhörung aus und nehme alle Hinweise und Anregungen offen an. Weiter hieß es: "Wenn Messstellenbetreiber und andere Akteure beim Rollout der Smart Meter an den bisherigen Stromverbrauchs-Gruppen festhalten wollen, begrüßen wir das."
Das Wirtschaftsministerium wollte die Grenze für den Pflichteinbau mit der MsbG-Novelle auf 10.000 kWh anheben. Dieser Plan war in der Branche auf ein geteiltes Echo gestoßen. Unter anderen der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI hatte sich für eine Beibehaltung der 6.000-kWh-Grenze starkgemacht. Die Hersteller intelligenter Messsysteme hätten sich auf mehr Stückzahlen ab kommendem Jahr eingestellt und ihre Produktionskapazitäten entsprechend ausgebaut, argumentierte der Verband.
Auch einige Stadtwerkevertreter standen der Neuregelung mit gemischten Gefühlen gegenüber. Zwar begrüßte der Kommunalverband VKU die geplante Änderung offiziell. Aber: Viele Stadtwerke haben bereits ihre Rollout-Pläne auf Verbraucher ab 6.000 kWh ausgerichtet und hätten nun neu planen müssen. Jahrelange Arbeiten wären umsonst. Auf die Gegenwehr der Branche ist wohl nun zurückzuführen, dass die Grenze weiter bestehen bleibt.
Direktvermarktung für Kleinstanlagen bleibt wohl bestehen
Der Entwurf der MsbG-Novelle sieht zudem eine Ausweitung des Rollouts auf kleinste Erzeugungsanlagen ab einer Leistung von 2 kW vor sowie Steuerungsboxen und eine Direktvermarktungspflicht für diese Anlagen. Diese Änderungen sollen nach energate-Informationen bestehen bleiben. Bei den Steuerungsboxen für Kleinanlagen geht es darum, neu installierte Erzeuger von Anfang an steuerbar zu machen, nachdem dies für ältere und zum Teil viel größere Anlagen verpasst worden ist, wie energate aus der Branche erfuhr.
Eine deutlich größere Herausforderung dürfte allerdings in der Praxis die Direktvermarktungspflicht darstellen. Es ist kaum vorstellbar, dass Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit PV-Anlage auf dem Dach die Vermarktung selbst übernehmen. Daher muss es hier Dienstleister geben, die als Aggregatoren auftreten. Nur: Auch für diese ist die Vermarktung erst ab einer bestimmten Größenordnung wirtschaftlich interessant. Direktvermarkter, die auch kleinere Anlagen vermarkten, machen dies bislang häufig nur, wenn diese kleinen Anlagen zu einem größeren Portfolio gehören.
Preisobergrenze reicht nicht aus
Branchenvertreter wiesen zudem auf die praktischen Herausforderungen hin, vor die die Erhöhung der 6.000-kWh-Grenze Messstellenbetreiber beim Rollout gestellt hätte. Diese hätten zunächst prüfen müssen, welche Kunden sie aus ihren Planungen aussortieren dürfen. Denn viele Versorger haben kein Interesse daran, Kunden, die noch nicht dem Pflicht-Rollout unterliegen, freiwillig mit intelligenten Messsystemen auszustatten - zumal der aktuelle Entwurf der EnWG-Novelle nur eine Erhöhung der Preisobergrenze von 20 auf 30 Euro pro Jahr vorsieht. Branchenvertreter hatten hier eine deutlichere Anhebung gefordert, da sie diese als bei Weitem nicht auskömmlich ansehen. /sd