Zum InhaltZum Cookiehinweis

RSS Feed

Bundesnetzagentur startet Konsultation zu Wasserstofffahrplänen

Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur stellt Eckpunkte und Fragestellungen zu sogenannten Wasserstofffahrplänen zur Konsultation. Diese Fahrpläne sind Voraussetzung für eine Ausnahme nach Paragraf 71k Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit welcher Gasheizungen weiter mit Erdgas betrieben werden können, falls eine Perspektive zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz besteht. Der Fahrplan muss verbindlich sein und wird von der Bundesnetzagentur genehmigt. Heizungsanlagenbetreiber sind dann nicht mehr verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung stufenweise zu erhöhen.

 

Die Fahrpläne sollen eine technisch und wirtschaftlich realistische Planung im Einklang mit dem bestehenden Rechts- und Regulierungsrahmen gewährleisten, heißt es von der Bundesnetzagentur. Anliegen der Konsultation sei es, die Planung für alle Beteiligten und insbesondere für Letztverbraucher verbindlich und rechtssicher gemäß den gesetzlichen Vorgaben auszugestalten.

 

Festlegung muss Ende des Jahres stehen

 

Erstmals zum 31. Dezember 2024 muss die Regulierungsbehörde über Format des Fahrplans entscheiden, bestimmen, welche Nachweise erbracht werden müssen, sowie die Art der Übermittlung und eine Methodik zur Überprüfung festlegen.

 

Nachdem die Bundesnetzagentur vorhandene Planungsansätze, Wärmepläne und Gasnetztransformationspläne gesichtet hat, besteht aus ihrer Sicht Bedarf, bisherige Ansätze zu konkretisieren. Dafür hat sie die Eckpunkte und Fragestellungen veröffentlicht, um darauf eine Festlegung zu erarbeiten. Das Eckpunktepapier sei Startpunkt für einen ergebnisoffenen Diskussions- und Erörterungsprozess, betonte die Behörde. Rückmeldungen im Rahmen der Konsultation sind laut Netzagentur bis zum 22. April erbeten.

 

Skepsis im BMWK

 

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte sich zuletzt skeptisch gezeigt, was die Wasserstoffversorgung von Heizkunden betrifft. In einem Green Paper hatte es Ideen zum Rückbau der Gasnetze und dessen rechtlicher Ausgestaltung formuliert. /tc

Zurück

Privatsphäre-Einstellungen