Zum InhaltZum Cookiehinweis

RSS Feed

Baukostenzuschuss bremst Speicherhochlauf

Berlin (energate) - Mit dem Zubau erneuerbarer Energien steigt der Bedarf an Großspeichern. Doch die Betreiber klagen über die Kostenbelastung durch den Baukostenzuschuss (BKZ). Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf könnte für Klarheit sorgen - doch erstmal herrscht Unsicherheit in der Branche. Erhoben wird der Zuschuss nach dem Leistungspreismodell der Bundesnetzagentur. Die Gebühr soll verhindern, dass Letztverbraucher sich zu große Anschlüsse legen lassen und damit unnötigen Netzausbau verursachen.

 

Für die Unternehmen geht es um viel Geld. Der Baukostenzuschuss mache schnell 15 Prozent der Investitionskosten eines Projektes aus, erklärt Benedikt Deuchert, Head of Business Development and Regulatory beim Speicherbetreiber Kyon Energy, gegenüber energate. "Das führt dazu, dass die Capex dieser Projekte nicht mehr marktgängig sind beziehungsweise die Finanzierung schwieriger wird." In der Konsequenz entstehen die Großspeicher dort, wo die Zuschüsse niedriger sind, etwa im Norden.

 

In der Branche gibt es schon länger Kritik an der Praxis, Speicher bei der Berechnung des BKZ mit Letztverbrauchern in einen Topf zu werfen. Das Argument: Speicher beziehen nicht kontinuierlich Strom, sondern speisen auch wieder zurück und können je nach Fahrweise das Netz entlasten. Das Verfahren, wie der Zuschuss erhoben werde, variiere zudem von Netzbetreiber zu Netzbetreiber und sei wenig transparent, ist zu hören. Befreit sind nur Anlagen auf der untersten Netzebene bis 30 kW Leistung.

 

OLG Düsseldorf hält BKZ-Praxis für rechtswidrig

 

Kyon Energy ging nun rechtlich gegen die Praxis vor - erst gegen einen Netzbetreiber und schließlich am OLG Düsseldorf gegen die Bundesnetzagentur selbst. Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter aus Dezember 2023 bezeichnet Simon Hillmann, der das Verfahren für die Kanzlei Assmann Peiffer führte, als eindeutig. Die Erhebung des nach dem Leistungspreismodell ermittelten BKZ verstößt laut Gericht gegen das Diskriminierungsverbot in § 17 Abs. 1 EnWG. Die Richter hätten zudem klargestellt, dass es weder nach nationalem noch nach EU-Recht angemessen sei, Speicher und Letztverbraucher gleichzustellen. "Die BKZ-Erhebungspraxis ignoriert die netzdienliche Wirkung von Speichern vollständig", erläutert Hillmann die Begründung der Richter weiter.

 

Ein Erfolg für die Speicherbranche, zumindest teilweise. Denn das OLG Düsseldorf hat die Erhebung des Baukostenzuschusses nicht generell untersagt, er muss aber die besondere Funktion von Speichern für das Netz berücksichtigen.

 

Bundesnetzagentur legt Beschwerde ein

 

Es wäre an der Bundesnetzagentur, ein neues Konzept zu entwickeln. Eigentlich. Tatsächlich hat die Bundesnetzagentur Beschwerde gegen den Beschluss der Düsseldorfer Richter eingelegt, sodass der Fall nun beim Bundesgerichtshof (BGH) landet. Die Behörde begründet dies auf Nachfrage damit, dass die Auffassung des OLG Düsseldorf von der Rechtsprechung des BGH abweiche. "Dieser hat in verschiedenen Urteilen den Bezug von elektrischer Energie für das Hochpumpen von Wasser als Letztverbrauch qualifiziert, und zwar unabhängig davon, dass der (Pump)Speicher zu einem späteren Zeitpunkt wieder Strom ins Netz abgibt", so ein Sprecher.

 

Der Schritt verwundert insofern, als dass es im Entwurf der Stromspeicherstrategie der Bundesregierung heißt, die Bundesnetzagentur prüfe aktuell, ob Verfahren erforderlich sind, um verbindliche Vorgaben zu BKZ von Stromspeichern zu erlassen. Wenn die Regeln ohnehin geändert werden, warum dann die Beschwerde? Da die Rechtsprechung des OLG von der des BGH abweiche, sei es "nicht ungewöhnlich", sie dort erneut zur Entscheidung vorzulegen, heißt es dazu von der Bundesnetzagentur.

 

Unsicherheit in der Branche

 

Mit der Beschwerde sorgt die Behörde erst einmal für Unsicherheit, sowohl bei Netzbetreibern als bei den Speicherunternehmen. Je nachdem, wie der BGH urteilt, müssten zwischenzeitlich gezahlte BKZ erstattet werden. Zudem dürfte es eine Weile dauern, bis in Karlsruhe eine Entscheidung fällt. "Die risikoloseste Konsequenz aus dem Urteil des OLG wäre, wenn der BKZ bis zur endgültigen Entscheidung nicht erhoben werden würde", erklärt Deuchert von Kyon Energy. Er stellt den Zuschuss dabei generell infrage. Schließlich hätten Speicher die Regelenergiepreise sinken lassen, Netzbetreiber könnten die Anlagen laut EnWG zudem so steuern, dass diese ihnen nützten. "Warum vor diesem Hintergrund überhaupt ein BKZ erhoben werden soll, ist unverständlich", kritisiert er.

 

Der Energieverband BDEW hält eine pauschale Befreiung dagegen für falsch, aber auch er plädiert für Änderungen. Der Zuschuss sollte sich daran orientieren, ob ein Stromspeicher netzdienlich sei oder nicht, heißt es in der aktuellen Stromspeicherstrategie des Verbandes. /kw

Zurück

Privatsphäre-Einstellungen